Weniger als die Hälfte der baden-württembergischen Unternehmen, die in der Hochphase der Corona-Pandemie Überbrückungshilfen erhielten, hat bisher den Behörden eine Schlussabrechnung vorgelegt. Rund sechs Wochen vor dem Fristende (31. März) reichten 113.000 von insgesamt 276.000 Firmen die geforderten Unterlagen ein, wie das Wirtschaftsministerium dem SWR bestätigte.
Wer Coronahilfe bekam, muss Behörden Abrechnung vorlegen
Das Land Baden-Württemberg hatte knapp 8,5 Milliarden Euro an Corona-Überbrückungshilfen bewilligt. Ziel war, dass die Unternehmen trotz Ladenschließungen und Ausgangssperren finanziell über die Runden kommen. Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, sind nun verpflichtet, bis Ende März eine Schlussabrechnung einzureichen. Geschieht das nicht, erlässt die Bewilligungsstelle einen Schlussbescheid und fordert die gewährte Hilfe vollständig zurück.
Abgeschlossen sind derzeit 15.000 Abrechnungen. Jedes dritte Unternehmen davon erhält sogar nachträglich Geld: 5.000 Unternehmen bekommen Nachzahlungen in Höhe von insgesamt 500.000 Euro. "Für den Fall, dass im Rahmen der finalen Abrechnung ein höherer Förderbetrag als ursprünglich bewilligt beschieden wird, kommt es zu einer Nachzahlung zugunsten des Unternehmens", teilt das Wirtschaftsministerium mit.
Kritik: Behörden verlangen zu viel und sind zu streng
Viele Steuerberaterinnen und -berater kritisieren, der Aufwand bei den Abrechnungen sei zu groß. Bei den Schlussabrechnungen handle es sich um einen ausufernden Prüfprozess: Selbst bei kleineren Förderbeträgen müssten die Firmen sämtliche Belege vorlegen. Außerdem werfen die Steuerberaterkammern den Behörden in einem Musterschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete vor, die Förderbedingungen restriktiv auszulegen.
Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium verweist dagegen auf Vorgaben des Bundes. Gegenüber dem SWR teilt das Ministerium mit, da es sich bei den Überbrückungshilfen um öffentliche Mittel handele, seien Nachweis- und Prüfpflichten, unter anderen auch zur Missbrauchsprävention, unvermeidlich.
Personalmangel führt zu langsamer Bearbeitung
Mit der Prüfung beauftragt ist die L-Bank. Doch sie könne das Massenverfahren nicht mit ihrem Personalbestand abdecken, so das Wirtschaftsministerium mit. Zur Bearbeitung der Corona-Hilfsprogramme werden neben 70 L-Bank-Beschäftigten auch 470 externe Kräfte eingesetzt. Die Kosten für die zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belaufen sich ohne das laufende Jahr auf bislang 169 Millionen Euro. Wenn man die zwei Jahre davor und das jetzt laufende dazurechnet, kommt man auf zusätzliche Mitarbeiter-Kosten für die Corona-Abrechnungen von mehr als 200 Millionen Euro.
Landesregierung verlangt Mittel zurück Zehntausende Unternehmen in BW müssen Corona-Hilfen zurückzahlen
Unternehmen, die Corona-Soforthilfen erhielten, sollten belegen, dass sie das Geld wirklich brauchten. Doch Zehntausende meldeten sich bis Fristende nicht. Das Land fordert nun das Geld zurück.
Tausende Kleinunternehmen müssen Corona-Soforthilfe zurückzahlen
Die Rückmeldefrist für die Corona-Soforthilfe ist bereits abgelaufen. Anders als bei der Überbrückungshilfe war hier nur eine Selbstauskunft nötig. Mehr als 40.000 Kleinunternehmen und Selbstständige müssen die Corona-Soforthilfe nun in voller Höhe zurückzahlen, je nach Betriebsgröße zwischen 9.000 und 30.000 Euro. Grund dafür ist, dass sie ihre finanzielle Situation nicht bis zum 31. Januar bei der L-Bank dargelegt haben. Das Wirtschaftsministerium erklärt, es sei von Anfang an klar gewesen, dass die damaligen Prognosen mit der späteren wirtschaftlichen Lage verglichen werden müssten.
Insgesamt hatte das Land im Corona-Frühjahr 2020 mehr als 200.000 Unternehmen eine staatliche Unterstützung gewährt. Die Hilfen betrugen zusammen mehr als 2,1 Milliarden Euro. Die Soforthilfen sind direkt nach Ausbruch der Pandemie und dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 als Vorschuss gewährt worden, um betroffene Unternehmen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.