Eine Maske, gestapelte Stühle, die Corona-Warnapp und ein 3G-Aufkleber als Symbol für die Corona-Maßnahmen (Foto: Colourbox, dpa Bildfunk, Montage SWR)

Letzte Maskenpflicht im Gesundheitswesen entfällt

Lockdown, Impfungen, Kontaktbeschränkungen - das waren die Corona-Maßnahmen in BW

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Torsten Hansel-Engelhart

Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkungen, 3G-Regeln: Die Corona-Pandemie hat das Leben der Menschen fast drei Jahre lang massiv verändert. Erinnern Sie sich noch an die Verordnungen?

Am Freitag (7. April 2023) war es soweit, es lief die letzte bundesweite Maskenpflicht im Gesundheitswesen aus. Das war es mit den Corona-Regeln in Deutschland. Bereits zum 1. März 2023 hatte die Landesregierung die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgehoben. Drei Jahre sind seit dem Beginn der Pandemie nun vergangenen. Um mit dem Virus leben zu können, wurde das Leben der Menschen auch in Baden-Württemberg teilweise erheblich auf den Kopf gestellt. Erinnern Sie sich noch, wie es war?

Der Anfang der Corona-Pandemie

Im Januar 2020 machten Meldungen die Runde über ein gefährliches Virus aus China, das eine schwere Krankheit auslösen kann. Am 27. Januar 2020 wurde dann die erste Corona-Infektion in Deutschland bei einem Mann in Stockdorf bei München nachgewiesen. Am 25. Februar 2020 meldete auch Baden-Württemberg den ersten Corona-Fall - ein Mann aus dem Kreis Göppingen, der von einer Reise aus Italien zurückgekommen war.

Manfred Lucha (Grüne), Sozialminister in Baden-Württemberg, demonstriert bei einer Pressekonferenz zum Thema Coronavirus das korrekte Niesen in eine Armbeuge.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weissbrod)
Der Beginn aller Vorsichtsmaßnahmen: BW-Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) erklärte am 26. Februar 2020, wie man richtig in die Armbeuge niest.

Im März 2020 schlossen Schulen und Kitas, Unternehmen stellten ihren Betrieb ein und am 22. März 2020 verkündete die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Lockdown. Cafés, Kneipen und Restaurants aber auch Friseure mussten schließen. Es war der Auftakt zu vielen Verordnungen, die oft auch für Verwirrung, Verdruss, Proteste und Unverständnis sorgten.

Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote

Eine der ersten Maßnahmen waren das Kontaktverbot und das Abstandsgebot von 1 Meter 50. Im Freien durfte man sich alleine oder maximal zu zweit aufhalten. Gruppenbildungen waren nicht erlaubt. Ausnahme: Angehörige des gleichen Haushalts durften sich zusammen draußen aufhalten, auch wenn es mehr als zwei Personen waren. Dazu gab es weitere Ausnahmen, die dafür sorgten, dass man immer mal wieder rechnen musste, wie viele Personen sich jetzt treffen durften und vor allem in welcher Konstellation mit anderen Haushalten oder den Verwandten das erlaubt war.

Ostern 2020: Menschen gehen am ersten Montag der Osterferien mit Abstand über den Marktplatz in Ludwigsburg (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow (Archivbild) )
Anfang April 2020 durften nur Mitglieder eines Haushaltes zusammen unterwegs sein. Ansonsten musste man Abstand halten. Auf dem Marktplatz in Ludwigsburg sah das zum Beispiel so aus.

Kinderspielplätze wurden geschlossen

Um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, beschlossen der Bund und die Länder im Frühjahr 2020 nicht nur Schulen und Kindertagesstätten zu schließen, sondern auch die Spielplätze. Eltern standen vor dem großen Problem, dass den Kindern im Idealfall noch der eigene Garten und sonst nur die eigene Wohnung zum Spielen zur Verfügung stand. Kontakt mit anderen Kindern war verboten.

Ein Spielplatz in Dossenheim (Rhein-Neckar-Kreis) war im April 2020 wegen der Corona-Pandemie gesperrt.  (Foto: SWR, Privat )
Wie hier in Dossenheim (Rhein-Neckar-Kreis) waren in ganz Baden-Württemberg die Spielplätze wochenlang geschlossen.

Monatelang fiel der Unterricht an den Schulen aus. Die Kinder und Jugendlichen mussten zu Hause lernen. Nach und nach wurde online unterrichtet. Als die Schulen wieder öffneten, gab es auch hier unterschiedliche Maßnahmen. Mal durfte nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler zurück ins Klassenzimmer, mal nur einzelne Klassenstufen. Die Folge: Massive Kritik von Eltern und Bildungsgewerkschaften an der baden-württembergischen Landesregierung und deren Corona-Management im Bildungsbereich. Und die Diskussionen über die Folgen der Corona-Pandemie an den Schulen dauern bis heute an.

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Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Während der Corona-Pandemie ging es mit den Zahlen der Infizierten auf und ab. Fachleute sprachen von mehreren Corona-Wellen, in denen die Infektionszahlen besonders hoch waren. Um die Situation jeweils in den Griff zu bekommen, beschloss die Landesregierung unter anderem Ausgangsbeschränkungen. Im Dezember 2020 war es zum Beispiel nur mit triftigen Gründen erlaubt, sich außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalten - also etwa zum Einkaufen oder zum Joggen. Allerdings nur zwischen 5 und 20 Uhr. Zur Arbeit durfte man aber immer gehen oder fahren.

Ein Mann geht am 19.12.2020 während der nächtlichen Ausgangssperre über den menschenleeren Schlossplatz, im Hintergrund ist der Königsbau zu sehen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat)
Der Schlossplatz in Stuttgart: Wegen der nächtliche Ausgangsbeschränkungen war der sonst so belebte Platz kurz vor Weihnachten 2020 fast menschenleer.

Im Januar 2022 wiederholte sich das in ähnlicher Weise. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt die regionalen Sieben-Tage-Inzidenzen die neuen Richtwerte, die maßgebend für Entscheidungen waren - also der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche. Lag dieser Wert im jeweiligen Landkreis über 500, gab es zwischen 21 und 5 Uhr Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene. Laut der damals gültigen Landesverordnung durften sich die betreffenden Personen nachts nur noch "bei Vorliegen eines triftigen Grundes" außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhalten. 

Kein Urlaub an Ostern 2020

Urlaub an Ostern 2020 - das war in Deutschland nicht möglich. In allen Bundesländern durften Hotels und andere Beherbergungsbetriebe keine Gäste aufnehmen, die privat reisen. Auch die Campingplätze waren geschlossen. Die Ostergottesdienste vor Ort waren ebenfalls untersagt. Pfarrerinnen und Pfarrer feierten das wichtigste Fest der Christen alleine ohne Gemeinde in ganz leeren Kirchen. Die Folge war, dass seit dem immer mehr Gottesdienste im Internet gestreamt werden, um von zu Hause aus mitfeiern zu können.

An der Autobahn 5 steht eine elekronische Hinweistafel mit dem Hinweis: "Corona - ostern bitte nicht reisen". (Foto: SWR, Privat )
An Ostern 2020 fiel der Urlaub aus. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe durften keine Urlaubsgäste aufnehmen.

Grenzen in Europa wurden geschlossen

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, beschloss die EU am 17. März 2020 die Grenzen größtenteils zu schließen. Reisen von Deutschland über die Grenzen nach Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Österreich und in die Schweiz waren für drei Monate nicht mehr möglich. Ausnahmen gab es für den Warenverkehr und für Berufspendlerinnen und -pendler. Anderen Reisenden ohne gravierenden Grund wurde die Einreise nicht gestattet.

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In Baden-Württemberg traf das vor allem die Menschen entlang der Grenze zu Frankreich - also zum Elsass - und in Südbaden zur Schweiz. Außerdem waren die Bewohnerinnen und Bewohner von Konstanz am Bodensee betroffen, die in direkter Nachbarschaft zum schweizerischen Kreuzlingen leben. Dort, wo man sonst einfach entlang läuft und ohne es zu merken auf einmal in der Schweiz ist, stand nun ein Grenzzaun. Er trennte Paare, Freunde und Bekannte. Acht Wochen lang hielt dieser Grenzzaun zwischen Konstanz und Kreuzlingen die Menschen auf Distanz - dann wurde er wieder abgebaut.

Lockdown in Einzelhandel, Gastronomie und Kultur

Ganz massive Auswirkungen hatten die Corona-Maßnahmen für die Gastronomie, Kulturbetriebe und für den Einzelhandel. Die Inhaber von Geschäften suchten nach anderen Möglichkeiten, den Kundinnen und Kunden ihre Waren verkaufen zu können. Es begann die Zeit der Abhol- und Lieferdienste, des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten, Cafés und Eisdielen. Wer etwas aus dem Baumarkt brauchte, der bestellte es Online oder am Telefon und holte sich dann die Ware am Eingang dort ab - "Click & Collect" genannt. Schnitzel mit Pommes gab es aus dem Restaurant - man musste sich die Speisen aber dort abholen und konnte dann zu Hause essen.

Zu Hause - das war dann auch für viele Beschäftigte der neue Arbeitsplatz. Denn mit der Corona-Pandemie startete das Homeoffice seinen Siegeszug und wurde zum beruflichen Alltag. Über viele Monate hinweg gab es während der Pandemie eine Homeoffice-Pflicht. Und auch jetzt möchten viele Beschäftigten ihren Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden nur ungern wieder gegen den Platz im Büro eintauschen.

Auf seinen Social-Media-Kanälen hat der SWR während der Corona-Pandemie immer die aktuellen Verordnungen in Baden-Württemberg kurz und verständlich zusammengefasst. So wie hier am 5. Januar 2021.

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Baden-Württemberg will die Beschlüsse der Bund-Länder Konferenz bereits ab dem 16. August in einer neuen...Posted by SWR Aktuell on Wednesday, August 11, 2021

Mit der steigenden Zahl von Geimpften begann aber auch die Diskussion, was dürfen Geimpfte nun tun und was bleibt Nicht-Geimpften untersagt. Und so waren Abkürzungen wie "2G" und "3G" in aller Munde. Und der Impfstatus sorgte für heftige Diskussionen, zum Beispiel in den Betrieben. Mit Inkraftreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am 24. November 2021 galt 3G am Arbeitsplatz, in Bussen und Zügen - Zutritt also nur noch geimpft, genesen oder getestet.

Quarantäne - wer muss wie lange zu Hause bleiben?

Was tun, wenn man an Covid-19 erkrankt ist? Was tun, wenn jemand aus dem eigenen Haushalt erkrankt ist? Diese Fragen stellten sich Hunderttausende Menschen in Baden-Würtemberg. Die Antwort darauf gab es in den jeweiligen Quarantäne-Regeln des Landes. Auch die Regelungen zur Isolation bei einer Erkrankung oder mit Blick auf mögliche Kontaktpersonen änderten sich im Laufe der Pandemie immer wieder. Zeitweise musste man auch als Kontaktperson strikt zu Hause bleiben. Am Arbeitsplatz wiederum galten andere Regeln als in den Schulen.

Eine Anzeige auf der A8 hat die Aufschrift "Rückreise aus Risikogebiet - Quarantäne".Corona (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat)
Zurück vom Urlaub, rein in die Quarantäne. Wer aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehrte, musste sich isolieren. Den entsprechenden Hinweis gab es zum Beispiel an der A8 bei Köngen im Kreis Esslingen.

Auch wer in den Urlaub wollte, musste sich gut überlegen, wohin die Reise gehen sollte. Denn zum einen musste man im Urlaubsland oft nachweisen, dass man geimpft oder genesen ist, oder man brauchte einen tagesaktuellen negativen PCR-Test. Die nächsten Hürden gab es bei der Rückkehr. Je nachdem aus welchem Land man nach Deutschland wieder einreiste, musste man automatisch für mehrere Tage in Quarantäne.

Im November 2022 wurde dann die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion in Baden-Württemberg abgeschafft.

OP-Maske und FFP2: Dauerbrenner unter den Corona-Maßnahmen

Fast drei Jahre lang war der Mund-Nasen-Schutz ein treuer Begleiter, wenn man das Haus verließ. In Bussen und Bahnen, am Arbeitsplatz oder beim Einkaufen - die meiste Zeit war eine Maske vorgeschrieben. Zu Beginn der Pandemie waren noch selbst genähte Masken erlaubt. Diese wurden aber relativ schnell durch OP-Masken und dann durch FFP2-Masken ersetzt. Vor fast genau einem Jahr, am 3. April 2022, war es dann wieder erlaubt, ohne Maske einkaufen zu gehen. In Bussen und Bahnen sollte es noch bis zum Februar 2023 dauern, bis die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr endete. In Baden-Württemberg wurde die Maskenpflicht im ÖPNV zum 31. Januar 2023 aufgehoben.

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Am Karfreitag lief nun die letzte bundesweite Corona-Verordnung aus: eine Maskenpflicht für Besucher und Besucherinnen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Seit Karsamstag, 8. April 2023, ist das jetzt Geschichte.

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Torsten Hansel-Engelhart