Ein tödlicher Polizeieinsatz in Bruchsal (Landkreis Karlsruhe) am vergangenen Montag bleibt für die Beamten vorerst ohne dienstliche Konsequenzen. Für Suspendierungen habe es bislang keinen Anlass gegeben, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe. Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg ermittelt in dem Fall.
Viele Fragen weiter offen
Ein Mann sollte aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Bruchsal in eine psychiatrische Klinik gebracht werden. Weil der 48-Jährige nach Angaben der Behörden nicht auf Klopfen und Klingeln reagierte, öffnete die Polizei die Tür. Bewaffnet mit einem Messer und einem Fleischerbeil habe der Mann die Beamten unmittelbar angegriffen, hieß es. Die Polizei schoss auf den 48-Jährigen. Dieser starb trotz Erste-Hilfe-Maßnahmen noch an Ort und Stelle.
Zu den Fragen, wie viele Beamte wie oft geschossen haben und wie oft das Opfer getroffen wurde, machten weder das LKA noch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe auf Nachfrage Angaben. Ein Sprecher der Anklagebehörde verwies auf die laufenden Ermittlungen. Zum jetzigen Zeitpunkt könne er keine weitergehenden Informationen zu dem Vorfall liefern.
Mann sollte offenbar in Psychiatrie 48-jähriger Mann stirbt nach Schuss bei Polizeieinsatz in Bruchsal
In Bruchsal ist ein Mann am Morgen nach einem Schuss aus einer Polizeiwaffe gestorben. Laut LKA sollte der Mann aus seiner Wohnung in eine Psychiatrie gebracht werden.
Polizeischüsse auf Menschen in der Regel rechtmäßig
Nach Angaben des Innenministeriums Baden-Württemberg hat die Polizei in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 48 Mal Schusswaffen unmittelbar gegen Menschen eingesetzt. 13 der Fälle stammen aus dem Jahr 2024. Drei Menschen starben dabei. Von 2020 bis 2024 waren es zusammen neun Tote.
Seit Anfang 2022 ermittelt in Baden-Württemberg grundsätzlich das LKA bei Fällen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs mit verletzten oder getöteten Personen, wie eine Ministeriumssprecherin mitteilte. Bei allen Ermittlungsverfahren, die seither geführt und abgeschlossen wurden, sei festgestellt worden, dass der polizeiliche Schusswaffengebrauch rechtmäßig gewesen sei.