Am 20. März fallen laut dem neuen Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung die meisten Corona-Einschränkungen. Auch die Maskenpflicht an den Schulen soll dann der Vergangenheit angehören. Doch nach SWR-Recherchen wird nun auf Bundesebene diskutiert, den Ländern weiter die Möglichkeit zu geben, die Maskenpflicht an Schulen beizubehalten. Grund dafür sind die hohen Infektionszahlen, die in Deutschland gerade verzeichnet werden.
Offenbar Übergangsfrist Teil der Debatte
Im Gespräch ist dem Vernehmen nach, den Ländern durch eine Übergangsfrist bis zum 2. April die Beibehaltung der Maskenpflicht an Schulen zu ermöglichen.
Ebenfalls werde darüber diskutiert, die Maskenpflicht in Schulen noch länger möglich zu machen. Die Länder könnten dann weiter eine Maskenpflicht an Schulen anordnen, wenn das Infektionsgeschehen es erfordert. Die Regelung für Schulen wäre in diesem Fall ähnlich wie für den öffentlichen Nahverkehr und für Krankenhäuser. Eine feste Grenze, wann die Infektionszahlen eine Maskenpflicht oder andere Maßnahmen erfordern würden, geht aus dem aktuellen Gesetzentwurf allerdings nicht hervor.
BW-Kultusministerium will "keine besonders strengen Regeln anlegen"
Man wolle bei Kindern und Jugendlichen keine besonders strengen Regeln anlegen, wenn ansonsten überall geöffnet werde, teilte das Kultusministerium von Baden-Württemberg am Freitag mit. Für eine abschließende Entscheidung über die Maskenpflicht an Schulen sei man auf finale Beschlüsse der Bundesregierung angewiesen. Am Donnerstag und Freitag habe man sich mit den anderen Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder getroffen. Es bestehe Einigkeit darüber, dass Kinder und Jugendliche bei Öffnungsbeschlüssen "vorne mitgedacht werden".
Bundesweit sollen die Masken an Schulen spätestens bis Mai endgültig der Vergangenheit angehören, so die Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Karin Prien (CDU), am Freitag. Konkrete Beschlüsse wann die Maskenpflicht an Baden-Württembergs Schulen fällt, gibt es aber noch nicht.