- Wo überall muss ich jetzt eine Maske tragen?
- Mit wie vielen Leuten darf ich mich noch treffen?
- Sind Veranstaltungen noch erlaubt?
- Gibt es landesweite Sperrstunden?
- Gelten jetzt überall dieselben Regeln?
- Wie lasse ich mich krankschreiben?
Wo überall muss ich jetzt eine Maske tragen?
Ab Montag gilt in ganz Baden-Württemberg eine verschärfte Maskenpflicht. Das heißt: Zusätzlich zur Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und in der Gastronomie muss auch überall dort im öffentlichen Raum eine Maske getragen werden, wo Abstände nicht eingehalten werden können. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass man sich nur noch mit einer Maske in Fußgängerbereichen wie Straßen-Bürgersteigen bewegen kann. "Wir appellieren da an die Eigenverantwortung des Einzelnen", sagte ein Regierungssprecher auf SWR-Nachfrage. "Man kann zum Beispiel auch die Straßenseite wechseln oder sich an die Wand drücken, wenn einem jemand entgegenkommt." Es sei aber ratsam, immer eine Maske griffbereit zu haben.
In einigen Städten und Kreisen gelten ohnehin schon verschärfte Masken-Regeln. In Stuttgart beispielsweise gilt im gesamten Innenstadtring eine Maskenpflicht (ausgenommen sind Fahrradfahrer und Jogger).
Außerdem müssen Schüler ab der fünften Klasse in ganz Baden-Württemberg ab Montag im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. In den Gängen und auf dem Pausenhof gilt die Pflicht ohnehin schon.
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Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) hat am Samstag die Pandemiestufe 3 ausgerufen, sie gilt ab Montag. Die Corona-Verordnung wurde mit neuen Maßnahmen aktualisiert. mehr...
Mit wie vielen Leuten darf ich mich noch treffen?
Egal ob im öffentlichen oder privaten Raum: Es dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Das gilt auch für private Feiern. Mehr sind nur dann erlaubt, wenn die Teilnehmer aus maximal zwei Haushalten kommen ODER wenn alle Teilnehmer miteinander verwandt sind (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen).
Sind Veranstaltungen noch erlaubt?
Ja, Veranstaltungen sind noch erlaubt, aber nur mit maximal 100 Teilnehmern und entsprechenden Hygiene-Konzepten. Im Kunst- und Kulturbereich sowie für Kinos sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 500 Personen im Publikum zulässig - zum Beispiel, wenn die Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze mit einem Abstand von mindestens 1,5 Meter in alle Richtungen haben, ausgenommen Personen des gemeinsamen Hausstands. An privaten Feiern dürfen nur noch maximal zehn Personen teilnehmen.
Gibt es landesweite Sperrstunden?
Nein, landesweite Sperrstunden sind auch in der aktualisierten Corona-Verordnung bislang nicht vorgesehen. Es gibt jedoch in einzelnen Städten und Landkreisen entsprechende Beschränkungen. So gilt beispielsweise im Landkreis Tübingen eine generelle Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr. Auch in Stuttgart gilt ab Donnerstag (22.10.) für die Gastronomie eine Sperrstunde ab 23 Uhr. Sie endet voraussichtlich mit dem 8. November. Ganztägig verboten wurde der Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen im gesamten Stadtgebiet Stuttgarts.
Gelten jetzt überall in Baden-Württemberg dieselben Regeln?
Nein. Das Land legt in seiner aktualisierten Verordnung quasi die Mindestmaßnahmen fest, die in allen Städten und Landkreisen gelten. Darüber hinaus dürfen einzelne Kommunen oder Kreise aber auch schärfere Regeln einführen, wenn ihre Sieben-Tage-Inzidenz bei über 50 liegt.
Erkältet, Grippe? Wie läuft das mit der Krankschreibung?
Bei Erkältungserkrankungen kann man sich jetzt wieder telefonisch eine Krankschreibung besorgen. Diese Sonderregelung gilt zunächst bis zum Jahresende - das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen vergangene Woche beschlossen. So sollen in der Corona-Krise volle Wartezimmer und das Ansteckungsrisiko verhindert werden. Die Ärzte müssen die Patienten persönlich am Telefon zu ihren Beschwerden befragen. Die Krankschreibung kann für sieben Tage gelten und telefonisch einmal verlängert werden.