Corona-Verordnung

Maskenpflicht in Arztpraxen fällt für Mitarbeiter

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Die Maskenpflicht für Mitarbeitende in Arztpraxen und medizinischen Ambulanzen in Baden-Württemberg fällt ab dem 1. Februar. Das Land hat die Corona-Verordnung auch offiziell angepasst. 

Baden-Württemberg

Neue Regelung ab 31. Januar Corona-Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen fällt in BW

Ende Januar fällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen. Damit gibt es keine landeseigenen Corona-Regeln mehr.

SWR4 BW am Nachmittag SWR4 Baden-Württemberg

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SWR