Die Maskenpflicht für Mitarbeitende in Arztpraxen und medizinischen Ambulanzen in Baden-Württemberg fällt ab dem 1. Februar. Das Land hat die Corona-Verordnung auch offiziell angepasst.
Die Maskenpflicht für Mitarbeitende in Arztpraxen und medizinischen Ambulanzen in Baden-Württemberg fällt ab dem 1. Februar. Das Land hat die Corona-Verordnung auch offiziell angepasst.