Die 3G-Regel im Einzelhandel ist in Baden-Württemberg aufgehoben worden. Angekündigt hatte die Änderung Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bereits nach einer Kabinettssitzung auf einer Pressekonferenz.
Diese Corona-Regeln gelten seit Mittwoch den 9. Februar:
- Vorerst kein 3G mehr im Einzelhandel
- Mehr Zuschauer bei Veranstaltungen
- Kontaktdatenerhebung fällt großteils weg
- Kein 3G für Religionsgemeinschaften
- Tests an Schulen und Kitas bis Ostern
- Corona-Ausnahmeregeln für 12- bis 17-Jährige bleiben
Was bleibt - was fällt weg? Für die Zeit nach dem 2. April: Diese Corona-Regeln gelten in BW
Die Landesregierung hielt zunächst an der Maskenpflicht und der 3G-Regel fest. Nach der Übergangsfrist ab dem 3. April werden die meisten Maßnahmen wegfallen.
Vorerst kein 3G mehr im Einzelhandel
Bisher hatten in Baden-Württemberg nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit einem aktuellen Corona-Test Zutritt. Jetzt gilt im Einzelhandel lediglich noch eine FFP2-Maskenpflicht. Die Lockerung gilt allerdings nur für die aktuell geltende "Alarmstufe l". In der "Alarmstufe II" bleibt die 2G-Regel für den Einzelhandel laut Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) erhalten. Derzeit liegen die Corona-Zahlen unter den Grenzwerten für die "Alarmstufe II".
Kretschmann: Entscheidungen "pandemisch vertretbar"
Ministerpräsident Kretschmann sagte zur Begründung, dass ohnehin zahlreiche Kontakte in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten stattfänden, in denen es keine 3G-Beschränkungen gibt. Daher sei die Vorgabe für den restlichen Einzelhandel aus pandemischer Sicht nicht mehr vertretbar. Zudem gehe es darum, wieder für mehr Einheitlichkeit zu sorgen, nachdem in einigen anderen Bundesländern die 3G-Regel im Einzelhandel schon nicht mehr gilt.
Einzelhändler begrüßen Wegfall der 3G-Regel
Angesichts der Lockerung von Zugangsregeln zeigen sich die Einzelhändler erleichtert. "Wir begrüßen die Abschaffung der 3G-Regelung für den Einzelhandel in der 'Alarmstufe I' ausdrücklich", erklärte der Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg, Hermann Hutter. Händler könnten nun wieder alle Kundinnen und Kunden in den Geschäften begrüßen.
Die Einschränkungen während der Corona-Pandemie haben laut Verband Umsatzeinbrüche und existenzbedrohende Ertragsverluste verursacht. Seit Beginn der Pandemie vor rund zwei Jahren registrierten die Händler einen monatlichen Umsatzverlust von durchschnittlich 29 Prozent, wie der Verband unter Berufung auf eine eigene Umfrage berichtete.
Mehr Zuschauer bei Veranstaltungen
Für Großveranstaltungen in Sport und Kultur gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent.
Im Freien sind bei 2G-Plus maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Diese Anpassung betrifft unter anderem die Partien der Fußballklubs VfB Stuttgart, SC Freiburg und Karlsruher SC. Die Stuttgarter durften bereits am vergangenen Wochenende aufgrund einer Sondergenehmigung vor 10.000 Zuschauern spielen. Beim SV Sandhausen und dem 1. FC Heidenheim dürfen aufgrund der geringeren Stadionkapazität nur bis zu 7.500 Fans ins Stadion.
In geschlossenen Räumen sind bei 2G-Plus 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen.
Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauenden feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besuchenden bei genereller Beschränkung auf 50 Prozent: maximal 5.000 Besuchende bei 2G und maximal 10.000 Besuchende bei 2G-Plus.
Gastronomie und Co: Erheben von Kontaktdaten fällt großteils weg
Wer ins Restaurant oder Café geht, muss keine Kontaktdaten mehr hinterlegen. Nur an bestimmten Orten, an denen ein größeres Ansteckungsrisiko bestehe, wie etwa in Diskotheken oder in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, müssen Kontaktdaten weiterhin erhoben werden.
Der Vertrag mit dem privaten Betreiber der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung werde nicht über Ende März hinaus verlängert, teilte das Sozialministerium bereits im Vorfeld mit. In den meisten Bereichen soll dann die Corona-Warn-App dafür eingesetzt werden.
Land kündigt Vertrag BW steigt aus Luca-App-Kontaktverfolgung aus
Das Land Baden-Württemberg will künftig nicht mehr auf die Luca-App zur Kontaktverfolgung zurückgreifen. Es ist nicht das erste Bundesland, das so entscheidet.
3G für Religionsgemeinschaften kommt nicht wie geplant
Bislang war vorgesehen, dass bei Zusammenkünften etwa in Kirchen, Moscheen und Synagogen die 3G-Regel gilt. Dazu wird es nun doch nicht kommen. Kretschmann sagte, das Vorhaben werde "zurückgestellt".
Land will Corona-Tests an Schulen und Kitas bis Ostern fortsetzen
Ungeimpfte Kinder und Jugendliche müssen bis zum 13. April weiter dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Bei PCR-Tests reichen zwei pro Woche. Auch Schülerinnen und Schüler, deren Zweitimpfung schon mehr als drei Monate her ist und die nicht geboostert sind, müssen sich weiter regelmäßig testen lassen. Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz sollen auch alle Lehrkräfte und Schüler, die schon dreimal geimpft oder kürzlich genesen sind, ein freiwilliges Testangebot von zwei Tests pro Woche bekommen.
Mehr Zeit in Abschlussprüfungen für Abiturienten
Abiturientinnen und Abiturienten in Baden-Württemberg bekommen bei den Abschlussprüfungen in diesem Schuljahr mehr Zeit, erklärte Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) bei der Kabinettssitzung. Bei schriftlichen Prüfungen mit Bearbeitungszeiten von mindestens 180 Minuten gibt es 30 Minuten mehr. Das gelte etwa für die Fächer Mathematik und Deutsch. Bei kürzeren Prüfungen gibt 15 Minuten mehr.
Lernen unter Corona-Bedingungen Schüler in Baden-Württemberg bekommen mehr Zeit für ihre Abschlussprüfungen
Bei allen Schularten hat das Kultusministerium in Baden-Württemberg die Regeln für die Prüfungen angepasst. Grund dafür sind die erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie.
Land will Corona-Ausnahmeregeln für 12- bis 17-Jährige beibehalten
Ungeimpfte Jugendliche können bis auf Weiteres mit einem Schülerausweis in Cafés, Restaurants und ins Kino. Das Kultusministerium bestätigte am Dienstag, dass es keine Pläne gebe, die Ausnahmeregel für Freizeit-, Sport- und Bildungsangebote zu ändern. Das heißt, der Schülerausweis gilt weiter überall dort als Testnachweis, wo etwa 3G oder 2G für den Zutritt verlangt wird. Die "Schwäbische Zeitung" berichtete zunächst darüber. Die Entscheidung zu den 12- bis 17-Jährigen sei schon im Januar gefallen und auch via Twitter kommuniziert worden, sagte der Sprecher des Kultusministerium.
Zwar gibt es für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen seit Sommer eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), aber das Land hatte die Frist für die Ausnahme immer wieder verlängert - zuletzt bis Februar. Für Kinder unter 12 Jahren gelten ohnehin Ausnahmen, weil es für sie noch keine allgemeine Impfempfehlung gibt.
Weitere Lockerungen laut Kretschmann nicht vor Bund-Länd-Treffen
Kretschmann wollte weitere "verantwortliche Öffnungsschritte", wenn die Belastung der Krankenhäuser diese zulasse, nicht ausschließen, möchte aber die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar abwarten. Der Grünen-Politiker forderte, dass der Expertenrat der Bundesregierung vor der Konferenz "belastbare Aussagen macht, wie wir nun die Lage mit dem Omikron-Virus einzuschätzen haben". Die Menschen dürften niemals das Gefühl bekommen, "dass wir aus dem Bauch heraus etwas entscheiden".
Palmer, Händler und Gastronomen: Vorschläge zum Umgang mit der Pandemie Tübinger fordern Aufhebung der Zugangsbeschränkungen
Die 3G-Regel im Einzelhandel in Baden-Württemberg wird aufgehoben. Handel und Gastronomie in Tübingen fordern aber das sofortige Ende aller Zugangsbeschränkungen.
Es gebe erste Tendenzen, dass die Omikron-Variante des Coronavirus nicht so schwere Krankheiten auslöse. "Andererseits dürfen wir keine falschen Erwartungen wecken." Man bleibe durch die Pandemie herausgefordert. Es gebe wegen Quarantäne weniger Personal in den Krankenhäusern. Zudem sei die Impflücke in Baden-Württemberg noch immer größer als in anderen Ländern. Kretschmann bekräftigte, dass man über ein Ende der Corona-Maßnahmen erst nach Ostern reden könne. Dann seien Schulferien, der Frühling beginne und die Menschen seien wieder mehr im Freien.