Die neue Corona-Verordnung mit weiteren Einschränkungen, die auch Geimpfte betreffen, wurde von der baden-württembergischen Landesregierung am Dienstag verkündet. "Wir laufen auf eine Situation zu, die wir in der Pandemie bisher noch nicht erlebt haben", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Mit den schärferen Maßnahmen wolle man den Anstieg der Corona-Zahlen stoppen.
Obergrenze bei Veranstaltungen: Maximal 25.000 Menschen
In der neuen Verordnung wird zum einen die schon geltende "Alarmstufe I" verschärft: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen in Hotels übernachten und Weihnachtsmärkte besuchen. Hier wird nicht mehr nach Art der Weihnachtsmärkte unterschieden, wenn sie denn überhaupt noch stattfinden. Viele sind schon abgesagt, wie etwa in Stuttgart.
Ein Überblick zu den neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg gibt es hier:
2G Plus, Personenobergrenze und Hotspot-Regeln Neue Corona-Verordnung in BW: Das gilt in der "Alarmstufe I" und "Alarmstufe II"
Die Landesregierung verschärft wegen der Corona-Lage in Baden-Württemberg die Infektionsschutzmaßnahmen. Was gilt wo? Hier erfahren Sie, was "Alarmstufe I und II" mit sich bringen. mehr...
Zudem gilt bei Veranstaltungen auch eine Personenobergrenze. Alle Veranstaltungen dürfen ausnahmslos nur noch die Hälfte der zugelassenen Besucherinnen und Besucher empfangen. Dabei gilt eine maximale Auslastung von 25.000 Menschen. Das betrifft unter anderem Stadionbesuche.
2G-Plus in vielen Lebensbereichen
Neu in der Corona-Verordnung ist die "Alarmstufe II", die wegen der hohen Zahl an Intensivpatientinnen und -patienten in Kraft getreten ist. Damit gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die sogenannte 2G-Plus-Regel. Heißt: Zutritt hat nur noch, wer geimpft oder genesen ist - und zusätzlich einen negativen Schnelltest vorweisen kann.
Die Regel gilt auf Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtfesten und Vereins- sowie Sportveranstaltungen - außerdem in Diskotheken und Clubs sowie auf Weihnachtsmärkten. Ebenfalls betroffen sind körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbesuchen.
"Da auch Geimpfte das Virus übertragen können ist es sinnvoll, diese zusätzlich zu testen", begründete Ministerpräsident Kretschmann die neue 2G-Plus-Regel.
2G im Einzelhandel und auf Märkten bei hoher Inzidenz
In sogenannten Hotspots, also Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 an zwei Tagen in Folge, gelten seit Mittwoch noch schärfere Einschränkungen. Dort tritt dann die 2G-Regel auch im Einzelhandel und auf Märkten in Kraft. Ausgenommen davon ist allein die Grundversorgung.
Darüber hinaus gelten in den betroffenen Stadt- und Landkreisen nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie wurden bereits unter anderem im Ostalbkreis, dem Kreis Biberach und im Schwarzwald-Baar-Kreis verhängt. Die Ausgangsbeschränkungen, die bis zum 15. Dezember möglich sind, gelten in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags. Für Ausnahmen muss es einen triftigen Grund geben, wie etwa Berufsausübung, Teilnahme an Versammlungen, Notfälle oder allein ausgeübte sportliche Aktivitäten.
Vorerst kein Lockdown für alle
Weitere verschärfte Regeln für geimpfte Menschen schloss Ministerpräsident Kretschmann vorerst aus. Er betonte, dass man in der Pandemie "auf Sicht fahre". Man müsse immer schauen, wie die beschlossenen Maßnahmen wirkten. Als etwa die "Alarmstufe I" beschlossen worden sei, habe niemand gesagt, die Regeln seien zu lasch. Jetzt habe man sie verschärfen müssen.
Auch Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) äußerte sich zur Situation auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg:
Neue "Alarmstufe II" in Kraft
Die neue "Alarmstufe II" gilt automatisch, wenn an zwei Tagen in Folge mehr als 450 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen liegen oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz den Grenzwert von sechs überschreitet.