Intensivstation mit Corona-Patient (Foto: IMAGO, imago)

Intensivbettenbelegung und Hospitalisierungsinzidenz als Maßstäbe

Druck auf Ungeimpfte: Strengere Corona-Regeln in Baden-Württemberg ab Donnerstag

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Wer in Baden-Württemberg nicht geimpft oder genesen ist, muss mit strengeren Maßnahmen rechnen. Auch die Entschädigungszahlungen im Quarantänefall gibt es künftig nicht mehr.

Am Donnerstag um 0 Uhr soll in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten. Das hat Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Dienstagmittag angekündigt. Demnach soll ein mehrstufiges Warnsystem das bisherige System, das sich an der Sieben-Tage-Inzidenz orientierte, ablösen. Die überarbeitete Corona-Verordnung sei bereits in den Ressorts abgestimmt, so Lucha. Am Mittwoch werde das Kabinett sie auf den Weg bringen, damit sie veröffentlicht werden und in Kraft treten kann. Man wolle damit eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern, so Lucha.

Mehrstufiges Warnsystem nach Belegung der Intensivbetten

Eine erste Warnstufe landesweit soll gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder acht von 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Dann hätten etwa Ungeimpfte nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen.

Die Alarmstufe oder zweite Warnstufe tritt laut Lucha in Kraft, wenn 390 Covid-19-Patientinnen und -Patienten landesweit auf Intensivstationen behandelt werden müssen beziehungsweise die Hospitalisierungsinzidenz bei zwölf liegt. Dann gelte für die meisten Lebensbereiche die 2G-Regel. Nicht-Geimpfte hätten damit keinen Zugang mehr zu den meisten Lebensbereichen, sagte Lucha. So könnten sie etwa nicht mehr ins Restaurant oder zu Sport- und Kulturveranstaltungen.

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Stufen greifen nach fünf Werktagen Überschreitung

Laut Lucha sollen die strengeren Maßnahmen erst in Kraft treten, wenn die Grenzwerte fünf Werktage in Folge überschritten wurden. Er verwies darauf, dass unter den Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen 95 Prozent ungeimpft seien. Es gehe darum, die Nicht-Geimpften zu schützen, aber die Maßnahmen seien auch eine Motivation fürs Impfen, so der Grünen-Politiker.

Keine Lohnersatzleistungen im Quarantänefall für Ungeimpfte

Bisher konnten Beschäftigte eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen, wenn sie in Quarantäne mussten und deshalb nicht arbeiten konnten. Die Anträge stellten die Unternehmen, da sie den Entschädigungsanspruch in Vorleistung an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszahlen mussten. Das gilt künftig für Ungeimpfte nicht mehr. Bis zum 15. September habe jeder und jede die Möglichkeit gehabt, sich vollständig impfen zu lassen, begründete Lucha den Wegfall dieser staatlichen Zahlungen. So sehe es das Infektionsschutzgesetz vor.

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Kretschmann: "Maßnahmen sind keine Strafaktion"

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wies darauf hin, dass die Erkrankungs- und Hosptalisierungsraten unter den Ungeimpften zehnmal höher seien als unter Geimpften und Genesenen. "Heißt, die Nichtgeimpften sind die Träger der Pandemie. Es ist nicht so, dass wir da eine Strafaktion machen. Es hat epidemiologische Gründe", so Kretschmann. Die Maßnahmen dienten dem Schutz der Gesellschaft insgesamt, "aber auch ihrem eigenen", sagte der Ministerpräsident. Dazu komme, dass sich nicht alle impfen lassen könnten, "Kinder und Erkrankte bedürfen des besonderen Schutzes des Staates".

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