- Umsetzung der "Notbremse"
- Keine verschärfte Kontaktbeschränkung
- Maskenpflicht im Auto
- Schnell- und Selbsttests
- Regelungen für den Buchhandel
- Digitale Kontaktnachverfolgung
- Neuregelung für Bibliotheken und Archive
- Modellversuch Tübingen
Umsetzung der "Notbremse"
Die Landesregierung weist Landräte und örtliche Gesundheitsämter an, die Regelungen der "Notbremse" umzusetzen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz mehrere Tage hintereinander über 100 liegt. Dazu gehören die bereits in vorherigen Versionen der Corona-Verordnung vorgesehenen Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr. Bei Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 100 will die Landesregierung die Behörden vor Ort anweisen, Ausgangssperren zu verhängen, "wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben". Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte im Exklusiv-Interview mit dem SWR am Freitag betont, die regionale Notbremse und auch die Ausgangssperre konsequent umsetzen zu wollen.
In der Landeshauptstadt Stuttgart etwa werden die Maßnahmen ab Mittwoch wegen hoher Inzidenzen zwar verschärft - eine Ausgangssperre soll es aber vorerst nicht geben. Laut Stadt könnte sie aber eingeführt werden, sollten sich die Zahlen weiter verschlechtern.
Steigende Corona-Zahlen Viele Regionen in Baden-Württemberg ziehen Notbremse - Landesregierung pocht auf Ausgangssperre
Die Rufe nach schärferen Corona-Maßnahmen in Deutschland werden lauter. Einige Landkreise in Baden-Württemberg ziehen jetzt die Notbremse. Doch die eigentlich vorgesehenen Ausgangssperren sind die Ausnahme - noch. mehr...
Keine verschärfte Kontaktbeschränkung bei der "Notbremse"
Bei der "Notbremse" bleibt die allgemeine Regelung der Kontaktbeschränkung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten dürfen zusammenkommen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Eigentlich sieht die Notbremse vor, dass sich in Hotspot-Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 nur ein Haushalt mit einer zusätzlichen Person treffen darf. Zuletzt hatte es geheißen, die Lockerung sei eine Sonderregelung für die Osterfeiertage.
Maskenpflicht im Auto
Was Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bereits zur Wochenmitte im Landtag angekündigt hatte, wird jetzt umgesetzt: Demnach gilt von Montag an in Autos eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske) für alle Insassen, wenn haushaltsfremde Personen im Fahrzeug mitfahren. Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
Schnell- und Selbsttests
Überall dort, wo ein negativer Schnelltest auf Covid-19 erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet werden. Möglich ist auch die Durchführung von nicht geschulten Personen, wenn dies unter Aufsicht eines geschulten Dritten geschieht und unter dessen Beisein ausgewertet wird.
Regelungen für den Buchhandel
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim muss das Land Baden-Württemberg seine Regeln für den Buchhandel anpassen. Der VGH hatte am Mittwoch einen Passus in der Corona-Verordnung des Landes für ungültig erklärt, der Regelungen für den "normalen" Einzelhandel abseits von Grundversorgern wie Supermärkten, Apotheken oder Tankstellen aufstellt. Entsprechend gehören Buchhandlungen laut Corona-Verordnung des Landes ab Montag nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für sie gelten nun auch die entsprechenden Regelungen von "Click & Collect" beziehungsweise "Click & Meet".
Digitale Kontaktnachverfolgung
Die Corona-Verordnung wurde entsprechend angepasst, wonach die Kontaktnachverfolgung über Apps ermöglicht wird. Konkret könne die Erhebung und Speicherung "auch in einer für den zur Datenverarbeitung Verpflichteten nicht lesbaren Ende-zu-Ende-verschlüsselten Form nach dem Stand der Technik erfolgen, solange sichergestellt ist, dass das zuständige Gesundheitsamt die Daten im Falle einer Freigabe durch den zur Datenverarbeitung Verpflichteten in einer für das Gesundheitsamt lesbaren Form erhält." Hintergrund der Änderung ist die Ankündigung des baden-württembergischen Sozialministeriums, die Luca-App landesweit einsetzen zu wollen.
Neuregelung für Bibliotheken
In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.
Modellversuch Tübingen
Das Projekt zur Modellstadt Tübingen wird zunächst bis zum 18. April fortgesetzt. Dort, wo es möglich ist, plant Baden-Württemberg zudem weitere Modellversuche umzusetzen, etwa im Kulturbereich.