Für Kontaktpersonen von Infizierten gibt es deutliche Erleichterungen. Sie müssen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft oder frisch genesen sind. Als "frisch" gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Das sieht die neue Corona-Verordnung der Landesregierung vor, mit der die Ausbreitung der Omikron-Variante gebremst werden soll.
Für Infizierte gilt: Freitesten nach sieben Tagen
Für Infizierte oder nicht geimpfte Kontaktpersonen gelten zehn Tage Quarantäne, die verkürzt werden kann: nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder einem zertifizierten Schnelltest.
Für Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktperson gelten, ist die Verkürzung der Quarantänezeit durch einen negativen PCR- oder einem Antigenschnelltest bereits nach fünf Tagen möglich. Ansonsten beläuft sich die Zeit der Quarantäne ebenfalls auf zehn Tage und kann nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test der zertifizierten Antigenschnelltest verkürzt werden.
Auch Beschäftigte von Krankenhäusern können Quarantäne abkürzen
Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können die Quarantäne ausschließlich mit einem negativen PCR-Test und 48 Stunden Symptomfreiheit vorzeitig beenden.
Kritische Infrastruktur soll gesichert werden
Zuvor galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden konnte. Durch die Lockerung der Quarantäne-Regeln soll die Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur sichergestellt werden. Verkürzte Quarantäne-Zeiten sollen etwa das Gesundheitswesen oder Polizei und Feuerwehr vor Personalmangel schützen.