Die Eigentümer und Eigentümerinnen von privaten Grundstücken in Baden-Württemberg können ihre Grundsteuererklärung später abgeben als bisher geplant. Die sogenannte Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer-Berechnung muss eigentlich bis Ende Oktober abgegeben werden. Wer das versäumt, bekommt jedoch erst in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres eine Erinnerung. Das hat das Landesfinanzministerium am Donnerstag mitgeteilt.
Bereits Ende August hatte das Ministerium eine solche Regelung angedeutet. Dadurch haben Grundstückseigentümer de facto mehr Zeit für ihre Feststellungserklärung. Ob die Frist auch offiziell verlängert wird, ist noch nicht geklärt. Darüber beraten die Finanzminister von Bund und Ländern in der kommenden Woche, so ein Sprecher des Finanzministeriums.
Was ändert sich mit der neu berechneten Grundsteuer? Was müssen Eigentümer und Eigentümerinnen wissen? Erklärungen im Video:
Grundsteuer: Neue Berechnung ab 2025
Für die Höhe der Grundsteuer soll ab 2025 eine neue Berechnung gelten. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer und Eigentümerinnen nun einreichen müssen. Seit Anfang Juli haben das in Baden-Württemberg 27 Prozent der über vier Millionen Betroffenen gemacht, erklärte das Finanzministerium.
Die Feststellungserklärung muss elektronisch über das Onlineportal ELSTER abgegeben werden. Papierformulare sollen nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. ELSTER ist ein Projekt der Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder, das seit 1996 existiert. Damit sollen Steueranmeldungen und Erklärungen digital über das Internet erfolgen.
Probleme mit ELSTER
Mitte Juli war es bei der Plattform ELSTER jedoch zu technischen Schwierigkeiten gekommen und sie war vorübergehend nicht erreichbar. Die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag forderten daraufhin eine Verlängerung der Abgabefrist für die Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer.