Seit dem Start der Schule nach den Sommerferien Mitte September mussten Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg außer in der Pause Maske tragen. Ab Montag gilt: Die Maskenpflicht am Platz im Klassenzimmer entfällt. Auch Lehrerinnen und Lehrer können im Unterricht auf den Mund- und Nasenschutz verzichten, sofern sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern einhalten. "So kann die Lehrkraft zum Beispiel die Maske ablegen, wenn sie am Pult steht oder an der Tafel etwas erklärt", erläuterte das Kultusministerium. Überall sonst im Schulgebäude muss weiterhin eine Maske getragen werden. In Grundschulen entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer komplett.
Schopper: Mimik wichtig zum Lernen
Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) begründete den Schritt unter anderem damit, wie wichtig die Mimik des Lehrers und der Lehrerin zum Lernen sei. Im SWR sagte sie vor eineinhalb Wochen: "Die Kleinen müssen die Mimik des Lehrers und der Lehrerin sehen. Gleiches gilt für die Älteren gerade im Fremdsprachenunterricht. Der Wegfall der Maskenpflicht an Schulen sei vertretbar. "Wir haben zwar ein Infektionsgeschehen an den Schulen, aber wir schießen mit den Zahlen nicht durch die Decke", betonte Schopper im SWR-Interview. In Abwägung der Vor- und Nachteile habe sich die Landesregierung zu einer Lockerung der Maskenpflicht entschieden, so das Kultusministerium.
Das gilt seit heute Neue Corona-Verordnung: Maskenpflicht an Schulen in Baden-Württemberg gelockert
Das Kultusministerium hat eine neue Corona-Verordnung für Schulen in Baden-Württemberg veröffentlicht. Demnach entfällt zum Beispiel die Maskenpflicht am Platz. Eine Übersicht.
Sicherheitsmechanismen bei steigenden Zahlen vorgesehen
Das Land will nach Angaben des Ministeriums Sicherheitsmechanismen einbauen, falls sich die Corona-Lage zuspitzt. Masken am Platz müssten wieder getragen werden, wenn die Corona-Alarmstufe des Landes greife, hieß es. Die in der Corona-Verordnung des Landes verankerte Alarmstufe tritt in Kraft, sobald 390 Covid-19-Patientinnen und Patienten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei zwölf liegt. Auch wenn es in einer Klasse einen positiven Corona-Fall gibt, müssen die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Lerngruppe oder Klasse die Masken an ihren Plätzen wieder tragen. Nach SWR-Informationen ist in Baden-Württemberg im Moment keine Schule wegen Corona-Fällen geschlossen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) trägt die Entscheidung zur Lockerung der Maskenpflicht mit. "Das ist für uns mehrheitlich in Ordnung", sagte der VBE-Landesvorsitzende, Gerhard Brand. Er betonnte aber: "Wir müssen Acht darauf geben, wie es sich entwickelt."
Philologenverband kritisiert Schritt als verfrüht
Andere Lehrerverbände kritisieren die Lockerung der Maskenpflicht an den 4.500 Schulen in Baden-Württemberg. Der Philologenverband hält den Schritt für verfrüht. Ralf Scholl, der Landesvorsitzende des Verbandes, der die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien in Baden-Württemberg vertritt, verwies im SWR auf die in den vergangenen Tagen steigenden Coronazahlen in der Gruppe der fünf - bis 14-Jährigen in Baden-Württemberg. Scholl schlägt vor, die Maskenpflicht an Schulen beizuhalten, bis eine Impfung für Kinder von fünf bis zwölf Jahren zugelassen sei. Sonst riskiere man auch, dass die Schulen wieder coronabedingt schließen müssten. Eine Zulassung eines Corona-Impfstoffes für die fünf bis 12-Jährigen erwartet Scholl bis März oder April nächsten Jahres.
GEW sieht zu hohes Risiko
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Baden-Württemberg übt Kritik an der Lockerung der Maskenpflicht. "Warum jetzt unnötig ins Risiko gehen", fragte die GEW-Landesvorsitzende Monika Stein. "Vor einem Jahr haben wir es im Dezember bereut, dass wir im Herbst nicht vorsichtiger waren." Stein schlägt vor, die Maskenpflicht sollte bis zu den Herbstferien beibehalten und dann entschieden werden, wie es im November weiter geht.