Miramar in Weinheim (Foto: SWR)

Urteil: Fahrlässige Körperverletzung

Geldstrafe nach Rutschen-Vorfall im Freizeitbad Miramar

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Eine Frau bleibt in einem Weinheimer Freizeitbad eine Stunde lang in einer Rutsche liegen. Ein früherer Mitarbeiter wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Weinheimer Amtsgericht hat einen ehemaligen Mitarbeiter des Weinheimer (Rhein-Neckar-Kreis) Freizeitbades Miramar wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Frau steckte über eine Stunde in Miramar-Rutsche

Eine damals 43 Jahre alte Frau war im November 2021 etwa eine Stunde lang in der Looping-Rutsche des Freizeitbades liegen geblieben, ohne dass der Angeklagte dies bemerkt hatte. Dem Mitarbeiter wurde daraufhin vorgeworfen, die Rutsche nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt zu haben. Erst als eine andere Frau rutschte und gegen die 43-Jährige in der Rutsche stieß, wurde der Vorfall entdeckt. Die beiden Frauen erlitten laut Gericht Prellungen, Blutergüsse und Schrammen. Sie konnten die Rutsche über einen Notausstieg verlassen.

Amtsgericht Weinheim (Foto: SWR)
Das Amtsgericht Weinheim hat sich mit dem Rutschen-Vorfall im Freizeitbad Miramar beschäftigt.

Sicherheitsvorkehrungen sollen ausgefallen sein

In der Verhandlung erklärten Mitarbeiter des Freizeitbads, dass eigentlich Sensoren in der Rutsche einen Alarm auslösen, falls jemand die Rutsche nicht verlasse. Dem Angeklagten zufolge wurde dieser Alarm aber nicht ausgelöst. Ein technischer Fehler konnte nicht nachgewiesen werden. Der Angeklagte hätte aber laut Gericht kontrollieren müssen, ob die Frau wieder aus der Rutsche kam. Nach eigenen Angaben wurde der ehemalige Mitarbeiter von Vorgängen auf einer benachbarten Rutsche abgelenkt und verließ deshalb seinen Posten.

Amtsgericht bestätigt Geldstrafe gegen Miramar-Mitarbeiter

Das Amtsgericht hatte zuvor bereits einen Strafbefehl gegen den früheren Mitarbeiter erlassen. Er sollte eine Geldstrafe von 3.000 Euro zahlen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zur Verhandlung. Das Gericht erklärte ihn nun erneut für schuldig. Da der Angeklagte aber momentan arbeitslos ist, verringere sich die Geldstrafe auf 600 Euro, so die Weinheimer Richterin.

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