Ein Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ist unterwegs in eine Klinik. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Boris Roessler)

Hilfsfristen im Notfall "grenzwertig"

VGH in Mannheim kritisiert neuen Rettungsdienstplan BW

Stand

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat sich am Freitag mit dem Rettungsdienstplan beschäftigt. Dabei kritisierten die Richter unter anderem die Regelung der Hilfsfristen.

Eine Gruppe von Kommunalpolitikern und Ärzten lässt den neuen Plan der Landesregierung Baden-Württemberg für den Rettungsdienst beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim überprüfen.

Der Senat beschäftigt sich in der laufenden Verhandlung noch mit der Frage, ob die Kläger überhaupt antragsbefugt sind (siehe unten).

Video herunterladen (36 MB | MP4)

Hilfe "möglichst in zehn Minuten"

Dabei geht es vor allem um die "Hilfsfrist". Im Rettungsdienstgesetz steht, der Rettungsdienst sollte "möglichst in zehn Minuten" nach dem Notruf vor Ort sein. Der neue Rettungsdienstplan sehe dagegen zwölf Minuten vor, so die Kläger. Eine feste Frist für das Eintreffen des Notarztes gebe es gar nicht mehr.

Eine der Hauptpunkte ist also: In welcher Zeit muss der Rettungsdienst nach einem Notruf vor Ort sein?

Kläger: 15 Minuten sind zur Regel geworden

Bei der Verhandlung am Freitag übten die Richter Kritik an den Hilfsfristen. Dass der Wert jetzt gar keine Rolle mehr spiele, sei "grenzwertig". Der Anwalt der Antragssteller sah sich bestätigt: "Die Zahl 10 ist bewusst ausgeblendet worden". Als Ausnahme gedachte 15 Minuten seien zur Regel geworden. Überdies bedürften solche Veränderungen der Zustimmung des demokratisch gewählten Landtags.

Zu viel Befugnisse im Ausschuss?

Der zweite wichtige Punkt der Klage betrifft den Landesausschuss für den Rettungsdienst, in dem Vertreter der Krankenkassen und der Hilfsorganisationen sitzen. Die Kläger sind der Meinung, es sei nicht zulässig, dass dieser Ausschuss so weitreichende Befugnisse habe. Das gebe es so nur in Baden-Württemberg. Dafür müsse das Rettungsdienstgesetz geändert werden.

Der VGH in Mannheim (Foto: SWR)
Das Gebäude des VGH in Mannheim

Unter den 16 Klägern sind sieben Mannheimer Gemeinderäte und sechs Notärzte. Sie werfen dem Land in der Normenkontrollklage vor, mit Regelungen im neuen Rettungsdienstplan gegen das eigene Rettungsdienstgesetz zu verstoßen. Zu den Klägern gehören unter anderem die Stadträte Chris Rihm (Grüne) und Volker Beisel (FDP).

Das Land weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, die Kläger seien nicht direkt betroffen und ihre Anträge deshalb unbegründet. Sie seien damit nicht antragsbefugt.

Entscheidung innerhalb von zwei Wochen

Die Antragssteller sehen sich als potenzielle Notfallpatienten in ihren Grundrechten betroffen. Die Notärzte unter den Antragstellern seien darüber hinaus in ihrer Berufsfreiheit betroffen.

Die Entscheidung wird innerhalb der kommenden zwei Wochen erwartet.

Mehr zu Rettungsdiensten

Heidelberg

Pro Jahr etwa 450.000 Notrufe Integrierte Leitstelle nimmt am Standort Heidelberg die Arbeit auf

Die Integrierte Leitstelle für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis hat offiziell in Heidelberg die Arbeit aufgenommen. Die Leitstelle koordiniert Feuerwehr und Rettungsdienst.

SWR4 BW am Nachmittag SWR4 Baden-Württemberg

Viele unnötige Einsätze Immer mehr Notrufe: Rettungsdienste in BW überlastet

Weil immer mehr Menschen den Notruf wählen, geraten die Rettungsdienste in Baden-Württemberg unter Druck. Immerhin: Das Nachwuchsproblem wurde inzwischen angegangen. 

SWR Aktuell Baden-Württemberg SWR Fernsehen BW

Freiburg

Fachkräftemangel und Überstunden DRK-Kreisverband: Lage beim Rettungsdienst in Freiburg angespannt

Wenig Sanitäter, viele Extraschichten: Der DRK-Rettungsdienst Freiburg steht unter Druck. Viele unnötige Anrufe belasten das System zusätzlich.

SWR Aktuell Baden-Württemberg SWR Fernsehen BW

Stand
AUTOR/IN
SWR