Urteil am Landgericht Heidelberg

Baby stirbt durch Methadon: Siebeneinhalb Jahre Haft für Mutter

Stand

Das Landgericht Heidelberg hat eine Mutter zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hat nach Überzeugung des Gerichts ihrem Baby Methadon verabreicht, an dem das Kind starb.

Die Staatsanwaltschaft warf der 33-Jährigen aus Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) vor, ihrem sieben Monate alten Sohn das Medikament Levomethadon verabreicht zu haben, um einen Schluckauf zu stillen. Solche Methadongaben soll es schon mehrfach vorher gegeben haben, wurde im Laufe des Prozesses deutlich.

Baby starb an Herz-Kreislauf-Versagen

Als das Kind Anzeichen einer Vergiftung zeigte, habe die Angeklagte sich nicht ausreichend um das Baby gekümmert, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Das Kind starb. Das Gericht führte aus, dass die Mutter das Kind nicht habe töten wollen. Sie habe sich aber sehenden Auges damit abgefunden, dass der Junge stirbt. Die Frau habe ihr Fehlverhalten - die Medikamentengabe - verdecken wollen aus Angst, dass ihr sonst das Kind weggenommen würde. Damit habe sie das Mordmerkmal der Verdunklungsabsicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Mordes durch Unterlassen gefordert.

Das Gericht verurteilte die Frau aber nur wegen eines Mordversuchs, nicht wegen Mordes. Denn die Kausalität für den Tod des Kinds war nicht sicher nachweisbar, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Es sei nicht sicher, dass das Kind zu dem Zeitpunkt noch hätte gerettet werden können, als die Frau seinen lebensbedrohlichen Zustand erkannte und sich gegen ärztliche Hilfe entschied.

Verteidigung will Rechtsmittel einlegen

Die Verteidigung hatte Freispruch für die 33-Jährige gefordert. Es gebe keine Beweise dafür, dass sie tatsächlich das Medikament verabreicht habe - auch andere hätten Zugang dazu gehabt. Außerdem habe die Angeklagte nicht erkannt, dass das Kind in Gefahr gewesen sei. Die Verteidigung will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Baby starb an Herz-Kreislauf-Versagen

Am Tattag im Juli 2024 war die Angeklagte aus Sinsheim beim Vater des Babys in Heidelberg zu Besuch. Laut Anklage habe sie dem Kind dann das Opiat Levomethadon verabreicht. Als das Kind blau angelaufen sei, habe der Vater darauf gedrängt, mit dem Baby zu einem Arzt zu fahren. Die Mutter habe dann gesagt, das auch zu tun. Stattdessen sei sie aber mit dem Baby in ihre Wohnung zurückgekehrt - auf dem Weg dorthin oder später in Sinsheim ist das Kind dann gestorben.

Mutter war im Besitz von Methadon

Die 33-Jährige war drogenabhängig und deshalb im Besitz des Methadons, das als Drogenersatz verwendet wird, um den Entzug meist bei Heroin-Abhängigen zu erleichtern. Methadon ist ein künstlich hergestelltes Opioid. Es wirkt auf die gleichen Opioidrezeptoren wie Heroin, jedoch länger und mit geringerer Euphorie.

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