Das Landgericht Mosbach hat den 33-Jährigen aus dem Raum Adelsheim/Osterburken (Neckar-Odenwald-Kreis) zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann hatte die Verbreitung und den Besitz von kinderpornografischem Material zum Prozessauftakt gestanden. Der Verurteilte besaß laut Gericht mehrere zehntausend Bilder und Videos von sexueller Gewalt an Kindern.
Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung des Mannes plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Eine Strafe auf Bewährung sei aber nicht infrage gekommen, so das Gericht. Es seien einfach zu viele Dateien gewesen, die der 33-Jährige auf seinem Rechner gespeichert hatte.
Angeklagter soll Bilder und Videos über Tauschbörse verbreitet haben
Der Mann hatte sich laut Gericht zwischen November 2009 und September 2020 rund 94.000 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt verschafft. Einzelne Bilder und Videos hatte er dann nach Angaben der Staatsanwaltschaft über eine Tauschbörse verbreitet.
Während des Prozesses betonte die Verteidigerin des Angeklagten, dass ihr Mandant nach eigenen Angaben nicht an den sexuellen Inhalten selbst interessiert gewesen sei, sondern einer Sammelgier nachging. Er sei kein pädophiler Straftäter.
Richter: Angeklagter wusste, was er tut
Der Richter am Landgericht Mosbach bezweifelte dies. Der Täter habe einen technischen Beruf und genau gewusst, was er da tat. Ihm müsse auch klar gewesen sein, dass es Unrecht war. Die Verteidigung hat eine Woche Zeit, das Urteil anzufechten.