Das Baden-Badener Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist das Ergebnis einer Verständigung der Prozessbeteiligten. Im Falle eines Geständnisses hatte man dem zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Mann eine Höchststrafe von sechseinhalb Jahren zugesichert.
Angeklagter gibt Namen von Mittäter nicht preis
Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte zugegeben, den Juwelierladen in Baden-Baden im Auftrag einer Bande überfallen und dabei Schmuck und Uhren im Wert von rund 190.000 Euro erbeutet zu haben. Beteiligt war auch ein bis heute unbekannter Komplize. Zu ihm schwieg der Angeklagte im Verfahren bis zuletzt.
Tatort in den Kurhaus-Kolonnaden
Die Tat hatte sich im Mai 2016 zur Mittagszeit ereignet. Der Tatort: ein Juweliergeschäft in den Kurhaus-Kolonnaden in Baden-Baden. Der Angeklagte und ein männlicher Begleiter verwickelten die Verkäuferin zunächst in ein Gespräch. Plötzlich umklammerten sie die Frau von hinten, fesselten sie mit Klebeband und besprühten sie mit Tränengas.
Das Duo erbeutete bei dem Überfall Uhren, Schmuck und hochwertige Brillen. Ein Teil davon wurde später sichergestellt, der Großteil der Beute ist weiterhin verschwunden. Überführt wurde der Angeklagte durch DNA-Spuren, die am Tatort an Klebebandresten gefunden wurden.
Verkäuferin erleidet Schäden an Augen
Die Verkäuferin habe durch den Einsatz des Tränengases an beiden Augen Schäden erlitten, so das Gericht. Sie ist bis heute traumatisiert und musste aufgrund eines Attests nicht in den Zeugenstand.
Laut Staatsanwaltschaft war dem Angeklagten zunächst die Flucht ins Ausland gelungen. Im vergangenen Jahr wurde er in Litauen aufgespürt und der deutschen Justiz überstellt.