Wie das Gericht am Montag in seiner Urteils-Begründung mitteilte, habe der Angeklagte in Notwehr gehandelt. Die Einlassungen des Angeklagten seien "schlüssig, logisch, detailliert und emotional authentisch" gewesen.
Verteidigung und Anklage hatten auf Freispruch plädiert
Verteidigung und Anklage hatten auf Freispruch plädiert. Sie hatten das damit begründet, dass die Aussage des Angeklagten, er habe in Notwehr gehandelt, nicht zu widerlegen sei. Die Anwälte der Nebenklage hatten dagegen Schmerzensgeld für ihre Mandanten gefordert. Sie gingen davon aus, dass der Angriff gezielt gewesen sei.
Angeklagter soll auf zwei Brüder eingestochen haben
Der Angeklagte hatte der Anklage zufolge am 16. Dezember 2016 im Raucherbereich des Heidelberger Musikclubs "Nachtschicht“ auf zwei Brüder eingestochen und diese dabei lebensgefährlich verletzt.
Nebenklage glaubt nicht an Notwehr
Die Anklage stützte sich zunächst auf die Aussage von einem der verletzten Brüder. Laut Staatsanwaltschaft konnte sich dieser vor Gericht allerdings plötzlich an nichts mehr erinnern. Die Anwälte der Nebenklage hingegen glaubten nicht an Notwehr. Die Stiche seien gezielt geführt worden, daher sei der Angeklagte wegen versuchten Totschlags zu verurteilen.
Angeklagter fast vier Jahre lang auf der Flucht
Vor Gericht hatte der Angeklagte ausgesagt, er habe sich nicht vor der Polizei, sondern vor der Familie der Opfer versteckt. Er fürchtete sich demnach vor Blutrache. Mit dem Messer habe er aus Notwehr zugestochen, weil die zwei Männer ihn angriffen und er Angst um sein Leben gehabt habe. Im Prozess entschuldigte er sich bei den Opfern für die Verletzungen.
Der am Montag freigesprochene Mann sitzt allerdings wegen einer anderen Straftat in Haft.