Urteil am Landgericht Heidelberg

Tochter mit Keimen infiziert - drei Jahre Haft für Mutter

Stand

Von Autor/in Danilo Quarta

Das Landgericht Heidelberg hat eine 26-jährige Frau am Dienstag zu drei Jahren Haft verurteilt. Sie hat nach Überzeugung des Gerichts ihre Tochter absichtlich mit Keimen infiziert.

Eine 26-jährige Frau hat ihr Kind bei einem Krankenhausaufenthalt über einen Venenzugang wiederholt mit Keimen infiziert. Der Vorwurf im Prozess gegen sie vor dem Landgericht Heidelberg lautete auf Misshandlung Schutzbefohlener und gefährliche Körperverletzung. Das Gericht verurteilte die Frau am Dienstag zu drei Jahren Haft. Es ordnete die Unterbringung in die Psychiatrie an. Das heißt, die Verurteilte wird zunächst in die Psychiatrie eingewiesen. Die fällige Haftstrafe wird möglicherweise im Anschluss vollstreckt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Laut Gericht gibt es keine Hinweise darauf, dass das Kind bleibende Schäden davongetragen hat.

Frau leidet offenbar an Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom

Die Verurteilte leidet offenbar am sogenannten Münchhausen-Syndrom, das sie vermutlich auch auf ihre Tochter ausgedehnt hat. Eine solche Übertragung wird dann als "Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom" bezeichnet. Dabei machen die Betroffenen andere Menschen krank, um für sich selbst Fürsorge und Anerkennung zu erlangen. Sie leidet zudem nach Ansicht des Gutachters an einer emotional-instabilen-Persönlichkeitsstörung vom Borderline Typ mit narzisstischen Anteilen.

Kind wegen starken Fiebers in Behandlung

Im Sommer 2023 war das damals dreijährige Kind im Uniklinikum Heidelberg in Behandlung. Dabei wurde ihr ein Venenzugang gesetzt. Das Kind litt unter starken Fieberschüben, die immer wieder auftraten. Das Gericht geht davon aus, dass die Mutter ihre Tochter über den Venenzugang mit Keimen infiziert hat.

Gutachter: Natürliche Infektion unwahrscheinlich

Ein Gutachter hielt im Laufe des Prozesses eine natürliche Ursache der Infektion für höchst unwahrscheinlich. Eine Kontamination im Labor oder durch die Katheternadel sei ebenfalls unwahrscheinlich.

Mutter fiel durch ihr Verhalten auf

Eine Kinderkrankenpflegerin berichtete im Zeugenstand, dass die Mutter immer wieder aufgefallen sei. So soll die Mutter mehrfach durchgesetzt haben, dass jeweils ein neuer Venenzugang gelegt wird, obwohl das nicht zwingend nötig gewesen sei.

Heidelberg

Prozessauftakt am Landgericht Heidelberg Hat eine Mutter ihre Tochter absichtlich mit Keimen infiziert?

Eine Mutter muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Heidelberg verantworten. Sie soll mehrere Wochen lang ihrer Tochter im Krankenhaus absichtlich Keime gespritzt haben.

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