Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil überprüft und keine Rechtsfehler feststellen können, heißt es heute.
Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige hatte seine gleichaltrige Mitschülerin
im Januar 2024 in der gemeinsamen Schule mit zahlreichen Messerstichen erstochen. Die Abiturientin starb noch auf dem Schulgelände. Der Täter war mit dem Auto über Stunden bis nach Niedersachsen geflüchtet. Dort wurde er festgenommen. Der junge Mann war auch wegen einer Körperverletzung aus dem November 2023 angeklagt. Beide waren zuvor ein Paar. Damals hatte er nach Angaben des Gerichts die Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Gerichtsangaben eine Jugendstrafe wegen Mordes von 13 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf acht Jahre wegen
Totschlags. Das Gericht sah aber die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt. Es stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest.
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