Nach Angaben des Hauptzollamts Karlsruhe hatte die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" vor fünf Jahren eine stichprobenartige Überprüfung bei einer Kabelbaufirma in der Nähe von Heidelberg durchgeführt. Die drei Unternehmer waren zunächst vor den Kontrolleuren geflüchtet, wurden aber kurze Zeit später gefasst.
Angestelltenverhältnisse verschleiert
Bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen fanden die Ermittler Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit der Firmen-Mitarbeiter. Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass ein tatsächliches Angestelltenverhältnis verschleiert wird und sich der Arbeitgeber dadurch die Sozialabgaben spart. Darüber hinaus kamen die Richter zu der Überzeugung, dass die Unternehmer Arbeitsstunden nicht korrekt erfasst und keinen Mindestlohn bezahlt hatten.
Schaden: Rund eine Million Euro
Der Gesamtschaden der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge liegt bei rund 880.000 Euro. Darüber hinaus entgingen der Bau-Berufsgenossenschaft etwa 117.000 Euro. Einer der Unternehmer hatte sich zwischenzeitlich ins Ausland abgesetzt. Jetzt wurden er und seine beiden Partner laut Hauptzollamt zu einer Bewährungsstrafe von jeweils einem Jahr verurteilt.