Die Richter verurteilten den Angeklagten zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung, unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung. Das Urteil ist rechtskräftig. Demnach hatte sich der 30-Jährige im April vergangenen Jahres im Keller eines Mehrfamilienhauses in Mannheim-Rheinau mit einem 23-Jährigen und dem späteren Opfer getroffen.
Im Streit erwürgt - Tat gefilmt
Der 23-Jährige und der 28-Jährige hatten sich damals zusammen betrunken. Dabei kam es zum Streit. Er endete damit, dass der 23-Jährige seinen Kontrahenten zu Tode würgte. Der jetzt verurteilte 30-Jährige filmte das Geschehen, ohne einzuschreiten. Erst später soll er den Täter dazu aufgefordert haben, mit dem Würgen aufzuhören. Bevor er die Polizei verständigte, hatte er dem Opfer laut Anklage außerdem noch die Geldbörse abgenommen.
Haupttäter bereits verurteilt
Der 23-jährige Haupttäter war bereits in einem abgetrennten Verfahren zu acht Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.