Der Rechtsstreit um ein nie gebautes Krematorium in Sinsheim-Reihen (Rhein-Neckar-Kreis) ist endgültig entschieden. Die Stadt hatte dem Investor zwei Mal eine Baugenehmigung für ein Groß-Krematorium erteilt und ihm ein Grundstück angeboten. Nachdem Anwohner gegen den Bau geklagt hatten, hatte der Verwaltungsgerichtshof den Bau im Jahr 2013 in letzter Instanz untersagt. Daraufhin forderte der Investor 3,2 Millionen Euro Schadensersatz von der Stadt, weil er nach der Erteilung der Baugenehmigung erhebliche Investitionen getätigt habe. Das Landgericht wies die Klage damals ab. Der Investor ging in Berufung, aber das Oberlandesgericht Karlsruhe ließ die Beschwerde nicht zu. Damit sind laut Stadt alle Rechtsmittel ausgeschöpft.