Eine Katze verläßt eine Wohnung durch eine Terrassentür.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)

Herkunft der Informationen unklar

Ausgangsverbot für Katzen in Walldorf - FDP schaltet Datenschutzbeauftragten ein

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In Walldorf gilt ein einzigartiges Ausgangsverbot für Katzen zum Schutz der Haubenlerche. Die FDP befürchtet nach dem ersten Zwangsgeld Verstöße gegen den Datenschutz.

Nach dem ersten festgelegten Zwangsgeld von 500 Euro wegen Verstößen gegen das Ausgangsverbot für Katzen in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) hat die FDP den Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Stefan Brink, eingeschaltet. Die FDP stelle sich die Frage, ob eine private Firma unerlaubt umfangreiche Daten von Katzen und ihren Besitzern erstellt und gesammelt hat, erklärte der Landtagsabgeordnete Christian Jung (FDP) der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Dienstag. Brink solle den Sachverhalt prüfen und die Vorwürfe klären.

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Zum ersten Mal ist wegen des bestehenden Ausgangsverbots für Katzen in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) ein Zwangsgeld verhängt worden.

FDP befürchtet nicht erlaubte Datenbank

Jung habe laut dpa befürchtet, dass die Stadt zur Vergabe des Zwangsgelds auf eine nicht erlaubte Datenbank zurückgegriffen habe, die Katzen und ihre Besitzer aufführt.

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Mitarbeiter beobachten streunende Katzen

Laut dem Rhein-Neckar-Kreis ist das Zwangsgeld auf Grundlage von Beobachtern einer Firma festgelegt worden. Die Firma soll den Bestand der Haubenlerchen kontrollieren. Dafür seien ihre Mitarbeiter regelmäßig zum Beobachten der Vögel unterwegs, teilte eine Sprecherin des Landratsamts in Heidelberg mit. Falls sie Hinweise über verbotenerweise streunende Katzen erhielten, würden sie die Angaben zu den betroffenen Tieren sowie ihren Halterinnen und Haltern an die Untere Naturschutzbehörde weitergeben. Die Hinweise könnten sie durch persönliche Sichtung oder Aufnahmen einer Wildkamera erhalten. Walldorfer Bürgermeister Matthias Renschler (FDP) ergänzte, dass die Firma ein im Gebiet tätiges Fachbüro sei. Dieses würde die Vögel beobachten und Schutzmaßnahmen empfehlen und umsetzen. "Die Stadt gibt keine Daten von Katzenhaltern an Dritte weiter", betonte Renschler.

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Haubenlerche soll geschützt werden

Der Rhein-Neckar-Kreis hatte angeordnet, dass Katzen in den nächsten drei Jahren von April bis August nicht durch das Brutgebiet der seltenen Haubenlerchen im Süden der Stadt Walldorf streifen dürfen. Ausgenommen sind Katzen, die an der Leine geführt werden oder sich nachweisbar nicht in Bereichen bewegen, wo sie zur Gefahr für die Vögel werden.

Das Ausgehverbot sorgte in Walldorf, aber auch in den Sozialen Medien, für Aufruhr. Kritik an der Verfügung kam vom Walldorfer Bürgermeister Matthias Renschler (FDP). Er nannte sie "realitätsfremd". Der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf hält das Freigängerverbot für unverhältnismäßig.

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SWR