Gegen André S., der als Veranstalter der Übung gilt, wurde eine Strafe von 80 Tagessätzen verhängt. Laut SWR-Informationen entspricht das etwa 4.000 Euro. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden würde André S. waffenrechtlich nicht mehr als zuverlässig gelten. Er ist ein ehemaliger Soldat der Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr.
Unerlaubte Schießübung auf Kasernengelände
Der Anwalt von André S., Björn Hering, teilte dem SWR auf Anfrage mit, sein Mandant habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Gegen fünf weitere Beteiligte wurden Strafen verhängt, wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe.
Die Schießübung des Vereins Uniter auf dem Gelände einer ehemaligen Kaserne hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt.

Hinweise auf rechtsextreme Haltung
Der Verein Uniter wurde im Juni vom Bundesamt für Verfassungsschutz außerdem zum Verdachtsfall erklärt, da es bei Mitgliedern Hinweise auf rechtsextreme Haltungen und verfassungsfeindliches Bestreben gebe. Bis zum Februar dieses Jahres hatte der Verein noch als gemeinnützig gegolten.
Unerlaubte Waffen bei Hausdurchsuchung gefunden
Nach der unerlaubten Schießübung hatte es Hausdurchsuchungen bei mehreren der Beschuldigten gegeben. Dabei wurden verbotene Gegenstände und Waffen gefunden. Laut Staatsanwaltschaft handle es sich "um den vorsätzlichen Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen". Außerdem gehe es "um vorsätzlichen unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen". Denn bei den Gegenständen handele es sich "um einen Zielscheinwerfer, verbotene Messer sowie um Nebel- bzw. Rauchkartuschen und ein sogenanntes 'Flashbang'" (Blendgranate).