Die Infektionskrankheit war bei Wildvögeln Mitte Februar an mehreren Orten im Rhein-Neckar-Kreis festgestellt worden worden. Deshalb gilt seit Anfang März im gesamten Kreisgebiet eine sogenannte Aufstallungspflicht.
Veterinäramt: "Hochansteckende Krankheit"
Weil in der ersten Aprilwoche in Neckargemünd (Rhein-Neckar-Kreis) eine infizierte Möwe aufgefunden wurde, wird die Maßnahme verlängert. Das heißt, Geflügelbesitzer dürfen ihre Tiere nur in geschlossenen Ställen halten oder müssen ihre Außengehege vor dem Eindringen von Wildvögeln schützen. Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises weist darauf hin, dass die Geflügelpest sehr ansteckend. Ist.
Neckar-Odenwald-Kreis bisher offenbar verschont
Im Neckar-Odenwald-Kreis herrscht bisher keine Stallpflicht. Man werde bei Bedarf aber kurzfristig reagieren, heißt es von Seiten der Kreisverwaltung. In Mannheim gilt die Stallpflicht noch bis zum 16. April.