Steinerne Justitia mit Wagschale in der Hand (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/Stefan Puchner)

Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof

Stadt Mannheim verliert Rechtsstreit um Kita-Platz

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Eine Mannheimer Familie hat gegen die Stadt geklagt, weil sie die ihrem Kind zugewiesene Kita ungeeignet fand. Die Eltern bekamen recht - aber an der Situation ändert das nichts.

Die Familie hatte vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) argumentiert, dass sie das pädagogische Konzept in der ihnen angebotenen mehrsprachig ausgerichteten Privat-Kita ablehne. Außerdem sei die Einrichtung für ihre Verhältnisse zu teuer.

Umsetzung des Urteils "faktisch unmöglich"

Der VGH gab den Eltern Recht und urteilte, dass die Stadt Mannheim der Familie einen anderen Betreuungsplatz anbieten muss. Nach Einschätzung der Richter konnte die Stadt nicht belegen, dass sie sich hinreichend bemüht habe einen anderen Kitaplatz zu finden. Die Stadt Mannheim pocht jedoch darauf, dass derzeit kein anderer Kitaplatz vorhanden sei und die Umsetzung des VGH-Beschlusses deshalb faktisch unmöglich sei. Als Übergangslösung käme, nach Aussage des Mannheimer Bildungsbürgermeisters Dirk Grunert (Grüne) gegenüber dem SWR, möglicherweise eine Kindertagespflege in Betracht. Darin sieht die Rechtsanwältin der Familie jedoch keine Alternative, da das pädagogische Konzept nur für Kinder bis drei Jahre ausgerichtet sei und das betroffene Kind schon vier Jahre alt ist. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte in dem Verfahren zuvor bereits ein Zwangsgeld von 3.000 Euro für die Stadt angedroht, wenn sie ihrer Verpflichtung nicht nachkomme, einen Kitaplatz innerhalb von vier Wochen bereitzustellen.

Probleme für andere Kommunen?

Die Stadt Mannheim bewertet den VGH-Beschluss zwar als Einzelfallentscheidung. Sie fürchtet jedoch, dass möglicherweise gravierende Probleme auf viele Kommunen zukommen könnten. Es sei denkbar, dass Eltern zum Beispiel aus religiösen Gründen einen Platz bei bestimmten kirchlichen Trägern oder in Kitas mit besonderen pädagogischen Konzepten gerichtlich einfordern könnten. Dann wäre die  Kommune dazu verpflichtet, einen entsprechenden Platz in Wohnortnähe bereitzustellen, so die Stadt.

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