Gefängnis Fauler Pelz in Heidelberg (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance / dpa | Uwe Anspach)

Beschlüsse noch nicht rechtskräftig

Heidelberg erzielt Teilerfolg im Streit um "Faulen Pelz"

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Die Stadt Heidelberg hat im Streit mit der Landesregierung um die künftige Nutzung des ehemaligen Gefängnisses "Fauler Pelz" vor dem Verwaltungsgericht zwei Teilerfolge erzielt.

Nach Informationen der Stadt Heidelberg hat das Karlsruher Gericht zwei wichtige Eilentscheidungen in der Sache getroffen. So sei die Stadtverwaltung per Beschluss nicht mehr dazu verpflichtet, dem Sozialministerium Baden-Württemberg eine sofortige Baugenehmigung für die Sanierung des Ex-Gefängnisses zu erteilen. Auch müsse sie den vom Land gestellten Bauantrag nicht weiter bearbeiten, heißt es in der Mitteilung.

Beschlüsse noch nicht rechtskräftig

Als Begründung habe das Gericht unter anderem angegeben, dass aufgrund der hohen Umbaukosten eine deutlich längere Nutzung durch das Sozialministerium nicht ausgeschlossen werden könne. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig.

Durch ein Fenstergitter in einem Gebäude des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ (Gefängnis Heidelberg) ist ein Innenhof zu sehen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Uwe Anspach)
Blick durch ein Fenstergitter im früheren Gefängnis "Fauler Pelz"

Vorstellungen über künftige Nutzung völlig unterschiedlich

Die Vorstellungen über die künftige Nutzung des früheren Gefängnisses in der Heidelberger Altstadt gehen diametral auseinander: Die Stadt will das Areal der Universität zur Verfügung stellen. Die Landesregierung plant, in dem Gebäudeensemble für eine begrenzte Zeit suchtkranke Straftäter unterzubringen. Dagegen hat die Stadt mehrere Klagen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht.

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SWR