Seit vergangenem Sommer streiten sich der Softwarehersteller SAP aus Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) und sein Betriebsrat um das Arbeiten von Zuhause. Ab April gelten die neuen Regeln: Nach Angaben der Arbeitnehmervertreter besagt die Vereinbarung, dass die Mitarbeiter an mindestens drei Tagen in der Woche im Büro oder auf Terminen sein müssen - nur zwei Tage Homeoffice seien erlaubt. Ausnahmeregelungen blieben aber möglich: Pflegt ein Beschäftigter einen Angehörigen oder hat einen besonders weiten Arbeitsweg, könne die Regel gelockert werden. Auch der Konzern bestätigt, dass der Streit beigelegt wurde: "Wir sind überzeugt, dass der hybriden Arbeitswelt die Zukunft gehört“, so ein SAP-Sprecher.
Übergangsregel des Arbeitsgerichts abgelöst
Der IT-Konzern hatte die Homeoffice-Regeln im Juni 2024 verschärft, dagegen hatte der Betriebsrat eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht Mannheim beantragt. Seit Juli 2024 gibt es eine Übergangslösung. Diese besagt, dass die Zwei-Tage-Regel der SAP zulässig ist, Führungskräfte die Anzahl an Homeoffice-Tagen für ihre Mitarbeiter aber erhöhen dürfen.
Ausnahmefälle werden streng überprüft
Nun also die dauerhafte Lösung. "Früher waren wir flexibler", so der Betriebsratsvorsitzende von SAP Europa, Andreas Hahn. Vor 2024 unterlag das Arbeiten aus dem Homeoffice beim Konzern kaum einer Beschränkung. Insgesamt gelte die Einigung, die Hahn und seine Kollegen erzielt haben, für die etwa 25.000 Mitarbeiter in Deutschland. Hahn begrüßt, dass zumindest Ausnahmen möglich seien. Das allerdings nur unter strenger Aufsicht: Laut Betriebsrat werden die Umstände, die zur Ausnahme führen, künftig alle vier Monate überprüft.
"Performance-Management": Betriebsrat gegen Bewertungssystem
Neben der Homeoffice-Regel wurde eine weitere Betriebsvereinbarung getroffen. Diese umfasst das sogenannte "Performance-Management". So wird die Eingruppierung von Mitarbeitern in verschiedene Leistungskategorien bezeichnet. Bei der Entscheidung über Gehaltserhöhungen oder Boni soll künftig z. B. eine Rolle spielen, ob jemand ein "Improver" ist - also jemand, der sich verbessern muss, oder ein "Leistungsträger". Aber auch, wie er seine Ziele erreicht. Diese "Verhaltensnote" kritisiert der Betriebsrat - sie erziehe die Beschäftigten zu "Ja-Sagern", sagte der Betriebsratschef Hahn.