Betreiber argumentiert mit strengem Hygienekonzept

Mannheimer SAP Arena fordert Überprüfung der Corona-Verordnung beim VGH

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Die vom Land Baden-Württemberg beschlossenen Lockerungen sind nach Ansicht des Betreibers der SAP Arena nicht weitreichend genug. Deshalb hat er sich an den Verwaltungsgerichtshof gewandt.

Die SAP Arena hat beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Überprüfung der Landes-Coronaverordnung angefordert. Sie will klären lassen, ob die am 8. Februar vom Land Baden-Württemberg beschlossenen Lockerungen rechtens sind. Denn sie gehen den Betreibern der Veranstaltungshalle nicht weit genug.

Mit strengem Hygienekonzept wären mehr Zuschauer möglich

Die aktuell erlaubte Zuschauerkapazität von 4.000 Besucherinnen und Besuchern sei zu gering, heißt es. Mit dem strengen Hygienekonzept der SAP Arena sei es möglich, deutlich mehr Besucher zu empfangen, ohne ihre Gesundheit zu gefährden. Unter normalen Umständen fasst die Multifunktionshalle rund 15.000 Menschen, beispielsweise bei Konzerten oder Sportveranstaltungen.

Viele Veranstaltungen abgesagt in den letzten zwei Jahren

Seit März 2020 mussten viele Veranstaltungen abgesagt werden. Die Sportveranstaltungen fanden entweder ohne oder vor wenigen Zuschauerinnen und Zuschauern statt - trotz eines laut Betreiber verantwortungsbewussten Hygienekonzeptes.

"Die im Hygienekonzept aufgeführten strengen Schutzmaßnahmen haben sich etabliert und werden seit Monaten erfolgreich umsetzt. Es hat zu keinem Zeitpunkt Kritik oder Beanstandungen gegeben."

Es wären aus Sicht der SAP Arena mehr Zuschauer möglich und vertretbar, ohne dass eine gesundheitliche Gefährdung der Besucherinnen und Besucher zu befürchten sei.

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