Das Gericht hat den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt und sich damit an der Forderung der Staatsanwaltschaft orientiert.
Ärztin als Mörderin bezeichnet
Annen hatte die Gießener Ärztin Kristina Hänel als Auftrags- und Massenmörderin bezeichnet und dafür einen Strafbefehl kassiert. Gegen diesen legte er Widerspruch ein, daher kam es zum Prozess. Die Ärztin trat als Nebenklägerin auf und sagte am Dienstag als Zeugin vor dem Amtsgericht aus. Sie zeigte sich zufrieden mit dem Urteil und nannte es historisch.

Angeklagter ohne Anwalt vor Gericht
Klaus Günter Annen lebt in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis). Er hatte sich beim Prozess selbst vertreten und war ohne Anwalt erschienen. Aus seiner Sicht habe es sich nicht um Beleidigung gehandelt. Er beantragte, die Klage abzuweisen.
Annen trug als Einziger im Gerichtssaal keine Maske. Er ist von der Pflicht durch ein ärztliches Attest befreit.
Kundgebung vor Prozess
Vor Beginn des Prozesses gab es in Weinheim eine Kundgebung von rund 50 Demonstranten. Sympathisanten der betroffenen Ärztin hatten damit ihre Solidarität bekundet. Es wurden auch Reden gehalten, unter anderem von VertreterInnen der Giordano-Bruno-Stiftung, der Anne-Frank-Stiftung, von "OMAS GEGEN RECHTS", "Doctors for Choice" und des Feministischen Bündnisses Heidelberg.

Klaus Günter Annen beschäftigt die Justiz seit vielen Jahren. Immer wieder greift er Ärztinnen und Ärzte an und macht mit teils drastischen Veröffentlichungen Stimmung gegen Praxen und Kliniken, in denen legale Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
Volksverhetzung und Beleidigung
Annen vergleicht die Tötung ungeborenen Lebens mit dem Holocaust. Deshalb werfen ihm Kritiker unter anderem Volksverhetzung vor. In dem Verfahren am Weinheimer Amtsgericht ging es allerdings ausschließlich um den Vorwurf der Beleidigung.