Die nur türkisch sprechende Angeklagte soll im November 2022 das Sauerstoffgerät ihrer Zimmernachbarin insgesamt zwei Mal abgeschaltet haben. Sie sei von dem zuständigen Arzt darauf hingewiesen worden, dass dies für die Patientin lebensgefährlich sei.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Am Donnerstag sagten zwei Gutachter aus: Sie sollten klären, inwieweit das Abstellen des Geräts tatsächlich zum Tod der Geschädigten führte.
Später gestorbene Frau hatte Vorerkrankungen
Es lasse sich kein direkter Zusammenhang zwischen dem tödlichen Organversagen und dem Abschalten der Beatmungsgeräte nachweisen, sagte ein Gerichtsmediziner. Die später gestorbene Frau habe mehrere Vorerkrankungen gehabt, darunter eine Herzerkrankung und eingeschränkte Nieren- und Lungenfunktionen.
Diese Erkrankungen hätten sich wegen der Covid-19-Infektion verschärft und später zum Organversagen geführt. Dass die Angeklagte mit ihrem Handeln diesen Prozess verstärkt habe, lasse sich nicht "gerichtsfest" nachweisen, so der Gerichtsmediziner.
Anderer Gutachter sieht einen Zusammenhang
Der andere Gutachter spricht allerdings davon, dass die später gestorbene Mitpatientin durch die Beatmung stabil gehalten wurde. Sie lag vorher auf der Intensivstation. Als sich ihr Zustand besserte, wurde sie zu der Angeklagten auf eine Corona-Station verlegt und dort mit einer Gesichtsmaske beatmet.
Diese Beatmung habe dafür gesorgt, dass ihr Gesundheitszustand stabil blieb. Als die Angeklagte das Atmungsgerät ihrer Zimmergenossin zum zweiten Mal abstellte, verschlechterte sich der Zustand ihrer Mitpatientin demnach stark. Die Patientin wurde daraufhin erneut auf eine Intensivstation verlegt, auf der sie rund zwei Wochen später an multiplem Organversagen starb.
Alarm ertönte 20 mal pro Nacht
Laut der Aussage einer Krankenschwester hatte die geschädigte Patientin ihre Atemmaske wiederholt selbst abgesetzt und damit jedes Mal einen Alarm ausgelöst. Dieser Alarm hatte die Angeklagte gestört und vom Schlafen abgehalten, so das Gericht. Die Angeklagte hatte deshalb mehrfach um Verlegung gebeten und darum, dass der Alarm abgestellt werde. Jedoch sei dies nicht möglich gewesen, da die Corona-Station voll war, so die Krankenschwester.
Verteidigung will Sprachkenntnisse prüfen lassen
Die Verteidigung argumentiert, dass die in Mannheim wohnende Türkin wegen der Sprachbarriere den Arzt nicht richtig verstehen konnte, inwieweit die Beatmung letztendlich lebensnotwenig war. Ihre Zimmergenossin habe die Maske mehrfach selbst entfernt, was keine unmittelbare Verschlechterung ihres Krankheitszustandes zur Folge gehabt habe. Jetzt hat die Verteidigung drei Beweisanträge eingereicht, um die Sprachkenntnisse der Angeklagten prüfen zu lassen. Im Gerichtsprozess vermittelt eine Dolmetscherin.