Im Fall einer 33-jährigen Mutter aus Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis), die ihren damals sieben Monate alten Sohn mit einem Opiat getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft gefordert. Sie geht davon aus, dass sich die Mutter der Körperverletzung mit Todesfolge und des Mordes durch Unterlassen schuldig gemacht hat. Die Verteidigung hat am Donnerstag gefordert, die Frau freizusprechen. Das Urteil soll am kommenden Montag am Heidelberger Landgericht verkündet werden.
Heidelberger Staatsanwaltschaft ändert Anklage
Die Staatsanwaltschaft spricht von einem schwierigen Verfahren. Zum einen weil das Opfer erst sieben Monate alt war und zum anderen weil die Angeklagte die Mutter ist und offensichtlich unter den Folgen leide. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft nach der Beweisaufnahme die Anklage geändert.

Zusätzlich zur Körperverletzung mit Todesfolge hat der Oberstaatsanwalt auf versuchten Mord durch Unterlassen plädiert. Die Staatsanwaltschaft sieht im Verhalten der Angeklagten verschiedene Merkmale für Mord (unter anderem Verdeckungsabsicht) und fordert eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Sie schließt aus, dass das Opiat von jemand anderem verabreicht wurde.
Verteidigung sieht Widersprüche
Die Verteidigung sieht in den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Widersprüche. Es gebe keine Indizien, wie Videoaufnahmen oder Ähnliches, die eindeutig beweisen, dass die Angeklagte das Opiat namens "L-Polimadon" (Levomethadon) verabreicht hat. Das Opiat sei der Frau ärztlich verordnet worden. Nach eigenen Angaben nehme sie es aber nicht täglich ein. Auch der Vater des Kindes sowie der Mitbewohner der Angeklagten hätten Zugang zu dem Medikament gehabt. Nach Angaben der Verteidigung sei das nicht ausreichend geprüft worden.
Ihr Verteidiger betonte mehrmals, dass die Angeklagte bisher noch nie negativ aufgefallen sei. Es handele sich um ein Wunschkind und sie hätte sich immer gut um das Kind gekümmert. Sie als kaltblütige Mörderin und Drogenabhängige darzustellen sei falsch. Seine Mandantin hätte das Medikament nicht wissentlich und willentlich dem Kind verabreicht. Ihr Sohn hätte Bauchschmerzen und Schluckauf gehabt und die Mutter hätte sich gesorgt. Den Ernst der Lage hätte sie bis zuletzt nicht verstanden. Nach Angaben des Verteidigers wusste die Angeklagte nicht, dass ihrem Kind das Opiat verabreicht wurde. Demnach könne ihr auch nicht zu Last gelegt werden, dass sie nicht schnell genug gehandelt habe.
Baby starb an Herz-Kreislauf-Versagen
Am späten Abend wurde der Tod des Kindes festgestellt. Der sieben Monate alte Junge starb an Herz-Kreislauf-Versagen. Die 33-jährige Mutter äußerte sich vor Gericht auch persönlich zu den Vorwürfen. Während die Plädoyers gehalten wurden, war sie sichtlich ergriffen. Sie habe sich immer bemüht, alles für ihr Kind zu tun. Sie sei schuldig, ihr Kind nicht genug beschützt und vor Leid verschont zu haben. Den Tod ihres Kindes könne sie immer noch nicht begreifen und hinnehmen. "Mein Leben ist abhängig von Ihrer Entscheidung. Ich habe noch eine Tochter und die möchte ich nicht auch noch verlieren."
Am 19. Mai wird am Heidelberger Landgericht das Urteil erwartet.