Die Anklage hatte dem 31-Jährigen Pkw-Fahrer vorgeworfen, dass er auf regennasser Fahrbahn zu schnell unterwegs war. Sein Auto war in einer Kurve auf der L550 bei Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) auf die Gegenfahrbahn geschleudert und gegen das Motorrad des 24-Jährigen Fahrschülers geprallt. Der junge Mann stürzte zu Boden. Er starb noch an der Unfallstelle.
Unfallverursacher muss Geldstrafe zahlen
Das Amtsgericht Sinsheim verurteilte den Unfallverursacher am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro. Außerdem darf er vier Monate lang nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Autofahrer blieb unverletzt
Der Autofahrer blieb bei dem Unfall im vergangenen Juli unverletzt. Der Sachschaden lag bei rund 20.000 Euro. Fahrlehrer und TÜV-Prüfer waren damals hinter dem Fahrschul-Motorrad hergefahren und mussten den Unfall mit ansehen. Sie wurden von Notfallseelsorgern betreut.