Das Walldorfer Unternehmen soll einen schwunghaften Handel mit Kurzzeitkennzeichen und Tageszulassungen mit der Kennung HD-04 betrieben haben - vor der Wirtschaftsstrafkammer am Mannheimer Landgericht mussten sich nun der Geschäftsführer der Firma, die Steuerberaterin und ein Geschäftspartner wegen Steuerhinterziehung verantworten.
Am Mittwoch stellte das Mannheimer Landgericht den von der Hauptverhandlung abgetrennten Steuer-Prozess nun gegen Zahlung mehrerer Geldbußen ein.
Statt sechs Millionen Euro nur Hundertausende hinterzogen
Der Heidelberger Unternehmer, die Steuerberaterin der Unternehmensgruppe sowie der Geschäftspartner hatten beim Verkauf der Kennzeichen einen Teil der eigentlich fälligen Umsatzsteuer umgangen, indem sie die Rechnung in Einzelleistungen aufgeteilt hatten. Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich aber davon ausgegangen, dass die Angeklagten so mehr als sechs Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatten.
Summe war deutlich niedriger
Im Laufe des Prozesses habe sich aber dann herausgestellt, dass die Summe deutlich niedriger war als gedacht, teilte der Vorsitzende Richter Andreas Lindenthal mit. Statt einer Millionensumme seien dem Fiskus mehrere hunderttausend Euro entgangen.
Angeklagten müssen hohe Geldbuße zahlen
Die Staatsanwaltschaft habe deswegen zugestimmt, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen, so der Vorsitzende Richter. Der angeklagte Unternehmer aus Heidelberg muss demnach 100.000 Euro an die Staatskasse sowie mehrere gemeinnützige Einrichtungen zahlen, die Steuerberaterin 50.000 Euro und der Geschäftspartner 30.000 Euro.

Hauptprozess um HD-04-Kennzeichen im Sommer
Der eigentliche Hauptprozess um die sogenannten HD-04-Kennzeichen beginnt nach Angaben des Vorsitzenden Richters allerdings erst im kommenden Sommer. Das Landgericht hatte den Teil des Prozesses abgetrennt, bei dem es um den Komplex der Steuerhinterziehung ging.
Mitarbeiterinnen der KFZ-Zulassungsstelle Wiesloch mitangeklagt
Im kommenden Sommer muss sich dann der Heidelberger Unternehmer erneut vor Gericht verantworten. Mitangeklagt sind zwei Mitarbeiterinnen der KFZ-Zulassungsstelle in Wiesloch, einer Außenstelle des Landratsamts des Rhein-Neckar-Kreises.
Kurzzeitkennzeichen an Zwischenhändler verkauft
Der Unternehmer soll dort laut Staatsanwaltschaft jährlich zehntausende Kurzzeitkennzeichen sowie Tageszulassungen bestellt haben. Zwei Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle sollen mit ihm eine illegale Abmachung getroffen haben. Er habe nur die Hälfte der eigentlich fälligen Gebühren bezahlt. Außerdem soll auf die vorgeschriebene Bedarfsprüfung verzichtet worden sein. Denn eigentlich sind Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten gedacht. Der Unternehmer soll jahrelang die Kennzeichen bundesweit an Zwischenhändler verkauft haben.
Zahlreiche Straftaten mit Autokennzeichen begangen
Mit den HD-04-Kennzeichen wiederum waren diverse Straftaten begangen worden. Vor dem Heidelberger Landgericht sind bereits vier Männer eines Berliner Zulassungsdienstes verurteilt worden, weil sie gefälschte Papiere für die Kennzeichen hergestellt hatten und dafür die Personalien und Daten von unbeteiligten Dritten verwendet hatten. Auch zahlreiche Kriminelle sollen die Kennzeichen benutzt haben.