Ein Ehepaar aus Sandhausen (Rhein-Neckar-Kreis) muss sich seit Anfang Januar vor dem Mannheimer Landgericht für den Tod von zwei Ukrainerinnen verantworten. Die Oberstaatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft für die beiden Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes und Entführung eines Babys. Bei beiden sieht sie außerdem die besondere Schwere der Schuld.
Die Anwälte des Ehepaars sind ebenfalls der Ansicht, dass nur eine lebenslange Haft die Tat sühnen kann. Allerdings wollen sie für ihre Mandaten die besondere Schwere der Schuld vermeiden. Das heißt, die beiden könnten theoretisch nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen.
Angeklagte sprechen erstmals persönlich
Beide Angeklagte sind voll geständig und meldeten sich zum Schluss erstmals im Prozess persönlich zu Wort. Der 43-Jährige sagte, er bereue und finde seine Taten abscheulich. Seine 45-jährige Frau entschuldigte sich mit verweinter Stimme ebenfalls für die Taten und betonte, wie schlecht es ihr in der Zeit gegangen sei.
Tatverdächtige seien "extrem gefühlskalt" gewesen
Die Oberstaatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, dass es bei der ungewöhnlich dichten Beweislage und der Geständnisse der beiden Angeklagten keinen Zweifel daran gibt, dass das Ehepaar aus Sandhausen die beiden Ukrainerinnen getötet hat.
Die beiden sind bereit gewesen, zwei Menschenleben auszulöschen, um sich den Traum einer gemeinsamen Tochter zu erfüllen.
Dabei seien die beiden "extrem gefühlskalt" und mit "hoher krimineller Energie" vorgegangen und hätten die Taten "akribisch vorbereitet". So habe sich die Angeklagte zum Beispiel noch zu Lebzeiten der jungen Ukrainerin das Baby ausgeliehen, angeblich weil sie es für einen Kredit bei einer Bank benötigte. Tatsächlich soll die Angeklagte den erst zwei Wochen alten Säugling zu einer Untersuchung bei einer Kinderärztin gebracht haben und als ihr Baby ausgegeben haben, um den Nachweis für die sogenannte U2-Untersuchung zu erhalten.
Mannheimer Oberstaatsanwältin stellt drei Mordmerkmale fest
Dass nur der Angeklagte die beiden Frauen mit einem Gummihammer erschlagen habe und seine Frau bei den beiden Taten daneben gestanden oder im Auto gesessen hatte, sei aus ihrer Sicht rechtlich unerheblich. Ihre Mittäterschaft sei unzweifelhaft erfüllt und deswegen seien ihr die Taten so zuzurechnen, als hätte sie sie selbst begangen. Dem schlossen sich auch die Anwälte der Angeklagten an.
Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt drei Mordmerkmale festgestellt: Ermöglichungsabsicht, Heimtücke und niedrige Beweggründe. So sei das Vorgehen nahezu "ein Paradebeispiel für Heimtücke". Die beiden haben demnach die Wehr- und Arglosigkeit der beiden Frauen ausgenutzt. Beide Opfer rechneten zu keiner Zeit mit einem Angriff. Zudem seien die Taten durch eine "krasse Selbstsucht" gekennzeichnet.
Die Oberstaatsanwältin hält beide Angeklagte für voll schuldfähig. Dies hatten auch die psychologischen Gutachten ergeben. Die Anwälte der Angeklagten sehen dagegen nicht alle drei Mordmerkmale als erfüllt an. Das hat Bedeutung, ob die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird.
Nicht jede kranke Tat muss durch kranke Täter erfolgen.
Bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, könnten beiden Angeklagten nach 15 Jahren in Haft nicht vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden.
Rechtsmediziner sagen aus
Vor den Plädoyers haben eine Heidelberger Rechtsmedizinerin und ein Rechtsmediziner ausgesagt. Sie schilderten, dass beide Frauen mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen wurden. Beide Frauen wiesen Brüche im Bereich des Kopfes auf. Die Heidelberger Rechtsmedizinerin Kathrin Yen bracht ein 3D-Modell der zertrümmerten Schädel als Beweisstück mit in den Gerichtssaal.
Sie bestätigt das Geständnis, dass die Schläge mit einem Gummihammer ausgeführt wurden. Die junge Ukrainerin sei zudem schon tot gewesen, als sie verbrannt wurde. Bei der Mutter der jungen Frau sei es allerdings möglich, dass sie noch lebte, als sie mit einem Drahtseil in einen See bei Bad Schönborn (Landkreis Karlsruhe) gezogen wurde.
Ein weiterer Rechtsmediziner teilte mit, dass bei beiden Frauen Medikamente nachgewiesen wurden, die eine betäubende Wirkung haben und die Wahrnehmung einschränken. Diese seien aber nicht die Todesursache gewesen.
Angeklagten einigen sich mit Schwester
Vor den Plädoyers wurde zudem bekannt, dass sich das angeklagte Ehepaar mit den Nebenklägern - der Schwester und Tochter der getöteten Ukrainerinnen sowie dem Baby - auf einen Vergleich geeinigt haben. Sie wollen beiden Hinterbliebenen unter anderem jeweils 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und 5.000 Euro Schadenersatz. Woher das Geld kommen soll, bleibt unklar.
Das Urteil wird für am Montagnachmittag erwartet.