Verdi fordert für Pflegekräfte besser Arbeitsbedingungen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/Federico Gambarini (Symbolbild))

Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Corona-Impfpflicht ist rechtens

Pflegerin aus Mosbach: "Viele werden aus dem Beruf aussteigen!"

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Désirée Kast
Bild von Désirée Kast, Redakteurin im SWR Studio Mannheim-Ludwigshafen und Moderatorin bei DASDING (Foto: SWR)

Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Für viele Pflegekräfte ist die Entscheidung ein "Schlag ins Gesicht".

Für Gesundheits- und Krankenpflegerin Anika Schmidt aus Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) ist die Sache klar: Sie möchte sich nicht impfen lassen - Erst recht nicht, wenn sie dazu gezwungen wird. Zusammen mit tausenden anderen Mitarbeitenden aus dem Gesundheitswesen in Baden-Württemberg ist sie Teil der Initiative "Klinikpersonal steht auf". Sie setzen sich gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein.

Pflegekräfte fühlen sich von der Regierung im Stich gelassen

Anika Schmidt arbeitet seit 13 Jahren im Gesundheitswesen. Für die Pflegerin ist ihr Beruf trotz hoher Arbeitsbelastung ein Traumjob. Menschen helfen zu können, macht sie glücklich. Gerade deshalb fühlt sie sich vom Gesundheitssystem nicht wertgeschätzt und kommt sich vor, wie eine Straftäterin, weil sie sich nicht impfen lassen möchte. Laut ihr sollte jeder für sich selbst entscheiden dürfen, ob man sich impfen lassen möchte oder nicht.

"Wir wurden beklatscht und jetzt werden wir abgeklatscht."

Viele Pflegekräfte überlegen jetzt ihren Job zu kündigen

Schon vor der Corona-Pandemie war in Anika Schmidts Umfeld der Pflegenotstand deutlich zu spüren. Dass durch die einrichtungsbezogene Impfplicht riskiert wird, dass viele Mitarbeitende ihren Job kündigen werden, ist für die 33-Jährige unverständlich.

"Wenn ich weg bin, wer soll dann unsere Patienten versorgen?"

Corona-Impfpflicht in der Pflege gilt seit Mitte März

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war im Dezember 2021 beschlossen worden, um besonders verletzliche Menschen etwa in Pflegeheimen besser zu schützen. Seit Mitte März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen, aber auch Hebammen und Physiotherapeutinnen und -therapeuten einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, muss das ebenfalls nachweisen.

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