Die Fassade des Landgericht Heidelberg (Foto: SWR)

Landgericht Heidelberg

Gutachter im Paketbomben-Prozess: Spurensuche war "grob fehlerhaft"

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Im sogenannten Paketbomben-Prozess geraten die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt zunehmend unter Druck. Ein neues Gutachten zweifelt die Aussagekraft wichtiger Indizien an.

Vor Gericht sagte ein Gutachter des Helmholtz-Instituts am Freitag, bei der Spurensuche mit sogenannten Mantrailing-Hunden habe es graviernde Defizite gegeben. Wörtlich sagte er, die Spurensuche an den Tatorten sei grob fehlerhaft, unprofessionell und ohne Aussagekraft gewesen. Damit fällt die wohl wichtigste Säule der Anklage in sich zusammen. Die Verteidiger hatten schon zu Prozessbeginn von einem Justizirrtum gesprochen.

"Car-Trailing"-Verfahren nicht anerkannt

Das Landeskriminalamt hatte auf Weisung der Staatsanwalt außerdem ein so genanntes Car-Trailing in Auftrag gegeben. Damit sollen Spürhunde die Spur eines Verdächtigen sogar dann aufspüren können, wenn er gewisse Strecken mit dem Auto zurücklegt. Die Gutachter erklärten vor Gericht, dieses Verfahren sei europaweit nicht anerkannt.

Kritik auch von anderer Seite

Auch der ehemalige Polizeihauptkommissar und Diensthunde-Ausbilder aus Bad Urach (Kreis Reutlingen) hat am Freitag scharfe Kritik am Einsatz einer kommerziellen Hundeführerin geübt. Die gefundenen Spuren seien untauglich. Zudem hätten er und seine Polizeikollegen mehr als 48 Stunden nach einem Verbrechen eine solche Suche abgelehnt. Dies sei schlicht nicht mehr möglich. Der Polizist im Ruhestand sagte wörtlich: "die hier gemachte Spurensuche mit den Hunden hat praktisch keinerlei Aussagekraft". Es habe zu viele Ablenkungen, Beeinflussungen und eine schlechte Vorbereitung gegeben. Für die Staatsanwaltschaft waren diese Beweismittel ein zentrales Element der Anklage. Die Hunde sollten mit Geruchspartikeln aus den Paketbomben eine Verbindung zum Angeklagten herstellen.

Gutachter sagt aus (Foto: SWR)
Am Freitag sagte ein Gutachter vor Gericht aus

Schwere Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 66 Jahre alten Angeklagten vor, insgesamt drei Paketbomben an die Lidl-Zentrale in Neckarsulm (Kreis Heilbronn), den Fruchtsaft-Konzentrat-Hersteller ADM Wild in Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) und den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm geschickt zu haben.

Paketbomben-Prozess am Heidelberger Landgericht (Foto: SWR)
Paketbomben-Prozess am Heidelberger Landgericht

Angeklagter auf freiem Fuß

Bei zwei Verpuffungen in Neckarsulm und Eppelheim wurden mehrere Angestellte verletzt. Das Paket an die Firma Hipp wurde rechtzeitig abgefangen. Der Beschuldigte hatte von Anfang an abgestritten, für die Taten verantwortlich zu sein. Weil gegen ihn mittlerweile kein dringender Tatverdacht mehr besteht, wurde er mittlerweile wieder auf freien Fuß gesetzt.

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