Der 14-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts am 24. Februar dieses Jahres einen 13-Jährigen in Sinsheim-Eschelbach mit sieben Stichen in Rücken, Brust und Hals getötet.
Heimtückischer Mord
Der 14-Jährige war ganz in der Nähe des Tatorts mit einem Küchenmesser in der Hand angetroffen worden. Der Angeklagte hat die Tat im Verlauf des Prozesses gestanden, so das Gericht. Den genauen Tatablauf und die Wertung als heimtückischen Mord hat die Große Jugendkammer des Landgerichts auf die Spurenlage am Tatort und auf die Gesamtschau der Indizien gestützt.
Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre gefordert
Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten zehn Jahre Haft beantragt. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert. Der Strafrahmen einer Jugendstrafe reicht bei vorsätzlichen Tötungen wie Totschlag und Mord von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
"Keine Erkenntnisse über Motiv"
Der Vertreter der Nebenklage, Idris Toptik, sagte gegenüber dem SWR, dass es in der Gerichtsverhandlung keine Erkenntnisse über das Motiv des Täters gegeben habe. Das mache es für die Familie noch schwieriger, den Verlust ihres Kindes zu verarbeiten.

Viele Angehörige mit Fotos bei Urteilsverkündung
Der Prozess fand komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zur Urteilsverkündung kamen viele Angehörige. Manche trugen eingerahmte Kinderfotos des getöteten 13-Jährigen bei sich.

Die Tat hatte für viel Aufsehen gesorgt. Ein zwölfjähriges Mädchen war indirekt involviert. Sie hatte sich mit dem 13-jährigen späteren Opfer in dem Waldstück getroffen.
Revision vor Bundesgericht möglich
Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage können gegen dieses Urteil innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Der Angeklagte war bereits zuvor durch eine Gewalttat aufgefallen. Im November 2020 hatte er einen 13-jährigen Mitschüler an der Östringer Thomas-Morus-Realschule (Landkreis Karlsruhe) schwer verletzt. Nach dem Angriff war der Jugendliche für einige Wochen in einer Jugendpsychiatrie betreut worden. Kurz danach ereignete sich die Tat in dem Waldstück.
Jugendamt sieht keine Fehler
Das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises sieht bei sich keine Fehler. Es habe nach der ersten Tat keine Hinweise auf eine Fremd- oder Eigengefährdung gegeben. Der Jugendliche und seine Familie seien engmaschig betreut worden.