In Mannheim hatte sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit dem Fall befasst, obwohl das Aus des Automaten schon mehrfach besiegelt wurde. Sowohl das Landgericht Mosbach als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe haben den Betrieb bereits untersagt. Diese Verbote hat zuletzt sogar der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt.
Automat stelle eine Apotheke dar
Auch der VGH kam nun zu dem Urteil: Der Apotheken-Automat in Hüffenhardt bleibt verboten. Diese Entscheidung begründet der VGH damit, dass der ferngesteuerte Ausgabe-Automat faktisch eine Apotheke darstelle. Dafür habe DocMorris keine Erlaubnis, und dafür könne auch keine Erlaubnis erteilt werden.
Automat war nur zwei Tage in Betrieb
DocMorris hatte zuletzt gegen das Verbot durch das Regierungspräsidium Karlsruhe von 2017 geklagt. Das Präsidium hatte im April 2017, nur zwei Tage nach seiner Inbetriebnahme, die sofortige Schließung des Apotheken-Automaten in Hüffenhardt angeordnet. Die dortige einzige und letzte Apotheke war bereits 2015 geschlossen worden. Bei allen vorherigen Entscheidungen wurden unter anderem Klagen des Landesapothekerverbands verhandelt.