Karlsruhe/Sinsheim

Streitfall Maskenpflicht - Gericht spricht Frau in zweiter Instanz frei

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Ein einfach begründetes ärztliches Attest zur Befreiung der Maskenpflicht entspricht den Bestimmungen der baden-württembergischen Corona-Verordnung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jetzt in diesem Zusammenhang ein Urteil des Amtsgerichts Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) aufgehoben. Demnach reicht es aus, wenn in dem Attest lediglich festgestellt wird, dass eine Person "aus medizinischen Gründen bis auf weiteres keine Gesichtsmaske tragen kann". Der konkrete Fall: Eine 59 Jahre alte Frau war vom Sinsheimer Amtsgericht zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt worden. Sie hatte sich im Dezember 2020 laut damaligem Urteil ohne Mund-Nasen-Schutz in einem Supermarkt in Sinsheim aufgehalten. Sie hatte daraufhin ein Attest vorgezeigt, das ihr eine Ärztin ausgestellt hatte, wonach sie "aus medizinischen Gründen bis auf weiteres keine Gesichtsmaske tragen kann". Das Amtsgericht sah darin einen Verstoß gegen die damals geltende Corona-Landes-Verordnung. Begründung: Das Attest müsse unter anderem diese medizinischen Gründe genau benennen, und ein Arzt müsse darlegen, wie er zu seiner Einschätzung gekommen ist. Die Frau legte Beschwerde gegen das Urteil ein, die nächsthöhere Instanz in Karlsruhe gab ihr nun recht. Sie wurde freigesprochen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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SWR