Die Anfechtung geht an das Parteigericht. Eine Gruppe um das Mannheimer CDU-Mitglied Heinrich Braun ist der Meinung, dass der CDU-Kreisvorstand am 22. Oktober nicht hätte entlastet werden dürfen. Ein entsprechendes Schreiben liegt dem SWR vor.
Vorsitzende über Presse von Anfechtung erfahren
Der Mannheimer Fraktionsvorsitzende Claudius Kranz hat über die Presse von der geplanten Anrufung erfahren. Das kursierende Schriftstück kannte er bislang nicht. Es sei ein "völliges Unding", dass die Kreisverbands-Mitglieder die anvisierte Anfechtung über die Presse ankündigten, sagte der praktizierende Rechtsanwalt im Gespräch mit dem SWR. Bevor der Vorgang Dritten zugänglich gemacht würde, müssten doch zunächst die in der Sache Beklagten informiert und unterrichtet sein. Das sei offenbar nicht der Fall.
"Mangel an Stil"
Auch der neue CDU-Kreisvorsitzende, Christian Hötting, war bislang nicht über den Vorgang informiert und habe erst durch die Presse von dem Antrag erfahren. Er kenne noch nicht einmal die Namen derer, die die Klage anstrebten, sagte Hötting. Ohne die mehrseitige Anfechtungsklage gelesen zu haben, könne er auch nichts "Greifbares" sagen.
"Für uns steht fest, dass der Parteitag und die Entlastung ordnungsgemäß durchgeführt wurden."
Es sei aber das gute Recht eines jeden Mitglieds, Rechtsmittel dagegen einzulegen, sagte Hötting gegenüber dem SWR. Er wolle jetzt abwarten, wie das Parteigericht reagiert.
Mehrseitige Anfechtungsklage
Am späten Donnerstagnachmittag war dem SWR die offizielle, mehrseitige Anfechtungsklage zugesandt worden. In dem Schriftstück, das Rechtsanwalt Ulrich Seel und Steuerberater Heinrich Braun stellvertretend für rund ein Dutzend Mitglieder unterzeichnet haben, sprechen die Autoren von völliger "Desinformation" der Parteibasis.
Unschlüssiger Finanzbericht der CDU
"Verdacht von Betrug und Untreue"
Verbandsmitglied Heinrich Braun kritisiert, dass immer noch "der Verdacht von Betrug und Untreue" im Raum stehe. Es liefen weiterhin Strafverfahren gegen einige Funktionäre, außerdem sei der beim Parteitag vorgelegte Finanzbericht nicht schlüssig gewesen. Sie beantragen deshalb Akteneinsicht in die Finanzbuchhaltung des CDU-Kreisverbandes ab 2015, die Vermögensberichte 2018 bis 2020 und den Abschlussbericht des Landesverbandes Baden-Württemberg.
Vorwurf: Keine freie Einsicht in Gutachten
Einsicht nur mit Verschwiegenheitserklärung Ärger um Mannheimer CDU-Gutachten
Während der Amtszeit des früheren Mannheimer Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel hat es in der CDU-Geschäftsstelle möglicherweise Unregelmäßigkeiten gegeben. Jetzt liegt ein Gutachten vor – was drinsteht weiß allerdings niemand.
Dazu komme, dass die Parteimitglieder noch immer keine freie Einsicht in das Gutachten hätten, das die Finanzen der Partei über die vergangenen vier Jahre hinweg beleuchtet. Deshalb verfüge die Partei-Basis nicht über den nötigen Sachstand, der eine Entlastung erst möglich mache.