Zeugen hatten im März 2021 beobachtet, wie der damals 49-Jährige in der Heidelberger Innenstadt eine Taube gefangen und ihr den Kopf abgetrennt hatte. Die gerufenen Polizeibeamten nahmen ihn vorläufig fest. Vor dem Amtsgericht Heidelberg hatte er später ausgesagt, dass sich die Taube vor ihrer Köpfung an seinem Essen zu schaffen gemacht habe.
Laut Strafbefehl: Taube absichtlich mit Essen angelockt
Der Strafbefehl ging allerdings davon aus, dass der Mann die Taube absichtlich mit Essen angelockt hatte und sah eine Geldstrafe von insgesamt 1.350 Euro vor. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt, war zum späteren Gerichtstermin allerdings nicht erschienen. Deshalb muss er laut Gericht die Geldstrafe nun zahlen.