Beamte mit Maschinenpistolen, Einlasskontrollen, Metalldetektoren. Schon an der Prozesstür zur Verhandlung ist an diesem Mittwoch zu erkennen: Das wird ein Prozess unter schwierigen Bedingungen.
Angeklagte in Fußfesseln ins Gericht geführt
Versuchter Totschlag, schwere Körperverletzung und schwere Erpressung. In groben Zügen sind das die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft. Wer Anfang Dezember 2020 aber tatsächlich im Einzelnen verantwortlich war, muss der weitere Verlauf dieses Prozesses zeigen. Denn alle Angeklagten, die zum Teil dem Rocker-Milieu zugerechnet werden können, schwiegen. Große Tätowierungen lassen jedenfalls keinen Zweifel aufkommen, in welchem Umfeld sich die Angeschuldigten bewegen.
Tattoo-Studio-Inhaber maskiert aufgelauert
Die Angeklagten sollen im Dezember 2020 dem Inhaber eines Tattoo-Studios in Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) aufgelauert haben. Laut Staatsanwaltschaft hatten die sechs angeklagten Männer in der Küche des Geschäfts auf ihr Opfer gewartet. Nach gegenseitigen Provokationen sollen sie ihr Opfer mit Quarzhandschuhen verprügelt haben. Zudem hätten sie weitere Waffen mit sich geführt, unter anderem Eisenstangen und Messer.
Einer der Angeklagten soll dem Opfer schließlich am Eingang des Studios von hinten in den Oberkörper gestochen haben. Dabei sei die Lunge des Mannes so schwer verletzt worden, dass er nur durch eine Operation überlebte. Der mutmaßliche Täter ist wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Angreifer wollten alle Rechte am Tattoo-Studio
Die Angeklagten wollten offenbar erreichen, dass das Opfer mit seiner Unterschrift auf alle Rechte an dem Tattoo-Studio verzichtet. Unter dem Eindruck der Misshandlungen, so die Staatsanwaltschaft, habe das Opfer schließlich den Verzichtsvertrag unterschrieben und alle Passwörter preisgegeben.
Im Verlauf der Tat sei der schwer verletzte Mann nach Verlassen des Tatorts sogar noch einmal zurückgekommen. Dabei habe er gesehen, wie sein Studio ausgeräumt wird. Als er sich wehrte, habe die Angeklagte Frau ihm eine Flasche auf den Kopf geschlagen. Daraufhin verlor der Mann das Bewusstsein. Das Opfer tritt vor Gericht als Nebenkläger auf.
Handel mit Drogen in der JVA Mannheim
Darüber hinaus sind zwei der Beteiligten, ein Mann und die angeklagte Frau, wegen Bestechung und illegalem Handel mit Drogen, in einem weiteren Punkt angeklagt. Sie sollen einen Mannheimer JVA-Beamten jeweils mit mehreren hundert Euro bestochen haben, Drogen und Smartphones in das Gefängnis zu schmuggeln.
Im Gefängnis habe einer der Angeklagten dann einen Handel aufgezogen. Die Abwicklung der Geldgeschäfte erfolgte über ein Bankkonto, dass die angeklagte Frau betreut haben soll. Der Handel flog allerdings auf, gegen den JVA-Beamten läuft ein separates Verfahren.
Langwieriger Prozess - Einwand gegen Richterin
Der Prozess gestaltete sich bereits zum Auftakt schwierig, da alle Beteiligten in unterschiedlichen Haftanstalten in ganz Baden-Württemberg untergebracht sind. Zudem stellten mehrere Verteidiger und Verteidigerinnen einen Antrag, dass die Besetzung der Kammer durch eine beisitzende Richterin nicht konform sei.
Das Gericht habe die Personalie zu spät bekanntgegeben. Dieses begründete die Entscheidung mit Überlastung. Der Entschluss liegt beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Dennoch wird der Prozess fortgesetzt.
Für den Prozess sind mindestens zehn Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird Ende November erwartet.