Ein Flur im aufgelassenen Gefängnis Fauler Pelz in Heidelberg (Foto: SWR)

Heidelbergs OB Würzner verwundert über Kabinettsbeschluss

"Fauler Pelz" soll befristet für Maßregelvollzug genutzt werden

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Das Land will das ehemalige Heidelberger Gefängnis "Fauler Pelz" bis 2025 für den Maßregelvollzug nutzen. Universität und Stadt hatten sich dagegen gewehrt.

Das leerstehende Gefängnis soll bis Mitte 2025 "kurzfristig übergangsweise" für den Maßregelvollzug genutzt werden. Die baden-württembergische Landesregierung hat das Sozialministerium beauftragt, die Zwischennutzung des Komplexes vorzubereiten.

Nutzung durch Universität nicht gefährdet

Die Nutzung solle so schnell wie möglich beginnen. Nach Angaben der Landesregierung reichen die Kapazitäten für den Maßregelvollzug derzeit nicht aus. Langfristig sollen dann zwei neue Gefängnis-Standorte in Winnenden und Schwäbisch Hall Abhilfe schaffen.

„Wir wollen und werden die Nutzung des ehemaligen Frauengefängnisses durch die
Universität nicht gefährden."

Universität und Stadt Heidelberg hatten die Pläne des Landes bislang abgelehnt. Auch die Grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hatte sich dagegen ausgesprochen.

OB Würzner: Land kann uns nicht zwingen

Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) zeigte sich verwundert über den Beschluss der Landesregierung. Das Land könne eine Stadt nicht dazu zwingen, eine baurechtliche Nutzung eines schon lange nicht mehr genutzten Gebäudes auf den Weg zu bringen, sagte er dem SWR. Heidelberg könne nicht jedes Problem des Landes lösen.

Schnelles Verfahren rechtlich gar nicht möglich

Würzner sagte weiter, wenn das Land darauf bestehe, müsse man ein Baurechtsverfahren mit Bürgerbeteiligung auf den Weg bringen. Es sei völlig unrealistisch, dass ein solches Verfahren - selbst wenn es positiv ausginge - in einem halben Jahr abgeschlossen sei. Das wisse das Land. Deshalb sei der jetzige Beschluss und das Vorgehen sehr ungewöhnlich.

Theresia Bauer verweist auf Raumnot der Uni

Die grüne Landtagsabgeordnete und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hatte sich auch gegen die Unterbringung der Straftäter im "Faulen Pelz" ausgesprochen. Auf SWR-Anfrage hat sie folgendes Statement veröffentlicht:

"Der Faule Pelz befindet sich mitten in der Altstadt und in unmittelbarer Nähe zu geisteswissenschaftlichen Fächern der Universität, die seit Jahren unter erheblicher Raumnot leiden. Die versprochene Erweiterung ihrer räumlichen Situation von 2025 an wird verlässlich benötigt. Inwiefern die interimsweise Nutzung des stillgelegten Gefängnisses bis dahin ein geeigneter und gangbarer Weg ist für die Unterbringung des Maßregelvollzugs, wird nun im Gespräch mit der Stadt Heidelberg zu klären sein."

Stadt: Nicht der richtige Weg

In einer schriftlichen Stellungnahme der Stadt heißt es, die Bauvoranfrage des Landes zur Zwischennutzung des "Faulen Pelz" für den Maßregelvollzug werde geprüft. Unabhängig davon sei die Unterbringung therapiebedürftiger Straftäter mitten in der Altstadt - in einem stillgelegten Gefängnis aus dem 19. Jahrhundert - weder für die angestrebte Entwicklung der Universität und der Altstadt noch für die therapiebedürftigen Menschen nach Ansicht der Stadt der richtige Weg.

Blick aus dem Fenster des "Faulen Pelz" in Heidelberg (Foto: SWR)
Blick aus dem Fenster des "Faulen Pelz" in Heidelberg

Zahlen steigen - Lösungen müssen her

Laut Ministerium steigen bundesweit die Zahlen derjenigen, die im Maßregelvollzug untergebracht werden müssen. Obwohl die Kapazitäten in den baden-württembergischen Kliniken seit 2017 um 24 Prozent gesteigert wurden, sei es nicht mehr möglich, alle Unterzubringenden innerhalb der rechtlich vorgegebenen Frist aufzunehmen.

Noch dieses Jahr oder bis Anfang 2022 sollen kurzfristig insgesamt weitere 83 Plätze geschaffen werden. Bereits 2018 wurden außerdem Neubaumaßnahmen in Calw und Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) angestoßen.

"Ab Ende 2023, Anfang 2024 haben wir dadurch 100 zusätzliche Plätze.“

Übergangslösungen für die nächsten Jahre

Man brauche Übergangslösungen, um zu verhindern, dass Suchtkranke freigelassen werden müssen, weil ihnen zeitnah kein Therapieplatz zur Verfügung gestellt werden könne. Die Zwischennutzung des ehemaligen Frauengefängnisses in Heidelberg sei dafür eine gute Möglichkeit, so das Sozialministerium.

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