Gefängnis von außen (Foto: SWR)

Land will angedrohten Baustopp nicht akzeptieren

Streit um "Faulen Pelz" in Heidelberg geht in neue Runde

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Das Land will den von der Stadt Heidelberg angedrohten Baustopp an dem ehemaligen Gefängnis nicht hinnehmen. Das Sozialministerium hat Widerspruch angekündigt.

In Heidelberg geht der Streit um das ehemalige Gefängnis "Fauler Pelz" zwischen der Stadt und der Landesregierung weiter. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur hat das zuständige baden-württembergische Sozialministerium in einem Schreiben an die Stadtspitze seinen Widerspruch angekündigt - für den Fall, dass Heidelberg einen Baustopp verfügt. Über diesen habe dann das Regierungspräsidium Karlsruhe zu entscheiden, heißt es in dem Brief, der der Agentur vorliegt.

Blick in den Innenhof des "Faulen Pelzes" in Heidelberg (Foto: SWR)
Blick in den Innenhof des "Faulen Pelzes" in Heidelberg

Debatten um Nutzung des Altstadt-Areals

Um die Nutzung des Altstadt-Areals wird aktuell heftig gerungen. Stadt und Universität wollen auf dem Gelände Arbeitsplätze für Hochschulangehörige schaffen, das Land plant eine vorübergehende Belegung mit bis zu 80 Sträflingen im Maßregelvollzug.

Das ehemalige Gefängnis wird derzeit für rund elf Millionen Euro saniert. Nach Informationen von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) streichen Bauarbeiter die Innenwände und tauschen die veralteten Sanitäranlagen aus. Auch müssen Elektrik und die Heizungsanlage in dem ehemaligen Gefängnis modernisiert werden. Die ehemaligen Zellen sollen als Einzelzimmer für suchtkranke Straftäter dienen.

Zelle in der ehemaligen JVA "Fauler Pelz" (Foto: SWR)
Toiletten und Waschbecken in den ehemaligen Zellen sollen erneuert werden

"Äußeres Erscheinungsbild wird nicht beeinträchtigt"

Nach Ansicht des Ministeriums handelt es sich bei den Maßnahmen um Reparaturen und "kleinere Ausbesserungsarbeiten", die keine Baugenehmigung erfordern. Die Stadt Heidelberg hingegen sieht das völlig anders. Im Zuge einer neuen Nutzung würden im "Faulen Pelz" Bauarbeiten verrichtet, für die das Heidelberger Bauamt grünes Licht geben müsse. Insofern seien sie unzulässig.

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