Viele Gebäude im Rhein-Neckar-Kreis und in Heidelberg sind zwischen 1970 und 1980 gebaut worden - etliche davon seien für die Warmwasserversorgung mit verzinkten Stahlleitungen ausgestattet. Diese Leitungen seien im Zuge von Sanierungen häufig mit Epoxidharz ausgekleidet worden, heißt es vom Kreis. Doch inzwischen weiß man: Epoxidharz gibt, wenn es warm wird, Bisphenol A ins Trinkwasser ab und das ist Studien zufolge krebserregend.
Grenzwert für Chemikalie wird in Trinkwasserverordnung aufgenommen
Diese Erkenntnisse haben zur Folge, dass Bispehnol A ab 2024 in die neue Trinkwasserverordnung aufgenommen wird und zwar mit einem Grenzwert von 2,5 Mikrogramm pro Liter. Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat gemeinsam mit dem Chemischen und Veterinär-Untersuchungsamt in Stuttgart das Trinkwasser in mehreren Häusern im Rhein-Neckar-Kreis untersucht. Ergebnis:
Das Gesundheitsamt im Kreis behält sich vor, für betroffene Haushalte ein Warmwasser-Konsumverbot zu verhängen. Dann dürfte das Wasser weder direkt getrunken noch zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Aktuell, so ein Experte des Gesundheitsamts im Rhein-Neckar-Kreis, wisse man von gut zwei Dutzend Häusern im Kreis, denen ein solches Verbot droht.
Langfristig droht Verfügung zum Austausch der Rohre
Es gebe aber sicherlich sehr viel mehr betroffene Häuser. Als Kreis sei man nur für Mietshäuser und öffentliche Gebäude zuständig. Dort könne man über kurz oder lang auch den Austausch beschichteter Rohre anordnen.
Privaten Hausbesitzern könne man nur raten, alte Rohre auf ihre Beschichtung hin zu überprüfen. Dazu könne man einen Gutachter kommen lassen oder eine Wasserprobe an ein Labor schicken. Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.