Mieter (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Christophe Gateau)

Landgericht Mannheim lässt keine Revision zu

Vermieterverband mit Klage gegen Mannheimer Mietspiegel gescheitert

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Der Vermieterverband Haus- und Grund ist mit einer Klage gegen den Mannheimer Mietspiegel gescheitert.

Das Landgericht Mannheim urteilte am Mittwoch, dass der Mietspiegel qualifiziert und nach anerkannten Grundsätzen aufgestellt ist. 

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Haus und Grund erneut erfolglos

Haus und Grund ist damit erneut mit dem Versuch gescheitert, den Mietspiegel anzugreifen. Schon das Amtsgericht Mannheim hatte so entschieden. Die Klage hatte zwar einen konkreten Mietstreit in Mannheim-Feudenheim zum Anlass, es ging aber grundsätzlich um die Einberechnung der Wohnungen der Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft GBG in den Mietspiegel.

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Deren Mieten seien politisch motiviert niedrig. Ohne die Einberechnung dieser Wohnungen könnten Vermieter höhere Mieten verlangen.

Klage von Anfang an wenig aussichtsreich

Die Kammer am Mannheimer Landgericht hatte sich schon zum Auftakt der Verhandlung eindeutig positioniert und diese Haltung jetzt nach Prüfung des Sachverhalts mit dem Urteil bestätigt. Der Mietspiegel sei völlig in Ordnung.

Das Gericht ließ auch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht zu. Der Anwalt und Kopf von Haus und Grund, Josef Piontek, hatte das Gericht ausdrücklich gebeten, die Revision zuzulassen, damit die Sache wegen ihrer angeblich grundsätzlichen Bedeutung vor dem BGH verhandelt werden kann.

Noch Rechtsmittel möglich

Das sah das Gericht anders. Gegen diese Entscheidung des Gerichts gibt es theoretisch noch Rechtsmittel. Ob Haus und Grund diesen Weg geht, war noch nicht klar.

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