Das Landgericht Mannheim urteilte am Mittwoch, dass der Mietspiegel qualifiziert und nach anerkannten Grundsätzen aufgestellt ist.
Haus und Grund erneut erfolglos
Haus und Grund ist damit erneut mit dem Versuch gescheitert, den Mietspiegel anzugreifen. Schon das Amtsgericht Mannheim hatte so entschieden. Die Klage hatte zwar einen konkreten Mietstreit in Mannheim-Feudenheim zum Anlass, es ging aber grundsätzlich um die Einberechnung der Wohnungen der Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft GBG in den Mietspiegel.
Landgericht stellt die Weichen Klage gegen Mannheimer Mietspiegel ohne Erfolgsaussichten?
Eine Klage von "Haus und Grund" gegen den Mannheimer Mietspiegel hat wenig Aussicht auf Erfolg. Es geht um das Gewicht von Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft GBG im Mietspiegel.
Deren Mieten seien politisch motiviert niedrig. Ohne die Einberechnung dieser Wohnungen könnten Vermieter höhere Mieten verlangen.
Klage von Anfang an wenig aussichtsreich
Die Kammer am Mannheimer Landgericht hatte sich schon zum Auftakt der Verhandlung eindeutig positioniert und diese Haltung jetzt nach Prüfung des Sachverhalts mit dem Urteil bestätigt. Der Mietspiegel sei völlig in Ordnung.
Das Gericht ließ auch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht zu. Der Anwalt und Kopf von Haus und Grund, Josef Piontek, hatte das Gericht ausdrücklich gebeten, die Revision zuzulassen, damit die Sache wegen ihrer angeblich grundsätzlichen Bedeutung vor dem BGH verhandelt werden kann.
Noch Rechtsmittel möglich
Das sah das Gericht anders. Gegen diese Entscheidung des Gerichts gibt es theoretisch noch Rechtsmittel. Ob Haus und Grund diesen Weg geht, war noch nicht klar.