Geldscheine liegen auf einem Mietvertrag. (Foto: dpa Bildfunk, Armin Weigel/dpa +++ dpa-Bildfunk)

Landgericht stellt die Weichen

Klage gegen Mannheimer Mietspiegel ohne Erfolgsaussichten?

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Eine Klage von "Haus und Grund" gegen den Mannheimer Mietspiegel hat wenig Aussicht auf Erfolg. Es geht um das Gewicht von Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft GBG im Mietspiegel.

Der Verband "Haus und Grund" stört sich daran, dass bei der Berechnung des Mietspiegels auch Wohnungen der Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft GBG mit eingerechnet werden. Die Mieten der GBG seien politisch motiviert niedrig und würden den Mietspiegel nach unten verfälschen. Das Landgericht Mannheim verhandelt den Fall.

Die Klage hat prinzipielle Bedeutung. Mit einem veränderten Mietspiegel wären höhere Mieten möglich. Die Wohnungen der GBG machen ungefähr 13 Prozent des gesamten Wohnungsbestands in Mannheim aus.

Klage nutzt Streit um Mieterhöhung

Offiziell geht es bei der Verhandlung um einen Streit zwischen einem Vermieter und dessen Mieter mit dem Hintergrund einer Mieterhöhung. Eigentlicher Akteur im Hintergrund ist aber "Haus und Grund", vertreten durch Rechtsanwalt und Haus und Grund-Vorstand Josef Piontek.

Obwohl das Urteil erst Mitte Oktober verkündet wird, deutete die Vorsitzende Richterin in der Verhandlung an, dass sie der Argumentation von "Haus und Grund" voraussichtlich nicht folgen wird. Die GBG-Wohnungen gehörten in den Mietspiegel.

Landgericht Mannheim (Foto: SWR)
Das Landgericht Mannheim

"Nach anerkannten Grundsätzen aufgestellt"

Der Mietspiegel sei nach anerkannten Grundsätzen aufgestellt und ausreichend verständlich. Die neue Gesetzeslage seit 1. Juli 2022, die das Aufstellen eines Mietspiegels genauer regelt, ändere nichts an der Sachlage. Schon im Mannheimer Mietspiegel von 2016 seien diese Vorgaben dem Grunde nach beachtet worden. Der Mietspiegel sei auch nicht schwer verständlich, wie Josef Piontek angeführt hatte.

Revision vor BVerwG angestrebt

"Haus und Grund" hatte diesen Fall vor dem Amtsgericht bereits verloren und war in Berufung gegangen. Der Verband will die Sache jetzt von höchster Stelle klären lassen, das wäre das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die Revision ist möglich, wenn das Landgericht sie zulässt. Das Urteil soll am 12. Oktober verkündet werden.

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SWR